Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin hat mit Wirkung vom 30.06.2022 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher in den Gebäuden des Bezirksamtes erlassen. Sie können diese hier nachlesen. Die Pflicht für Besucherinnen und Besucher zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske oder einer FFP2-Maske in Gebäuden des Bezirksamts gilt bis einschließlich 31.07.2022.

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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