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Berlin (ots)
- Ab 30. Juni müssen Lärmkarten auch die mit Lärm einhergehenden Gesundheitsgefahren angeben – wichtiger Schritt gegen Lärm, aber noch nicht genug
- DUH-Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe zeigt: Länder, Städte und Gemeinden haben mit der Lärmaktionsplanung großen Hebel zur Lärmreduktion – zum Beispiel durch großräumige Tempo-30-Anordnungen
- DUH ruft Betroffene auf, bei den Behörden die Lärmkartierung einzusehen und eine wirksame Lärmaktionsplanung einzufordern
- Bürgerinnen und Bürger können unter www.duh.de/tempo30-jetzt Tempo 30 in ihrer Kommune beantragen sowie unter www.duh.de/unter30/schild-bestellen/ Schilder zur freiwilligen Beachtung von Tempo 30 bestellen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von den verantwortlichen Behörden in Deutschland mehr Engagement im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Straßenverkehrslärm. Die bis spätestens heute vorzunehmende Aktualisierung der Lärmkarten ist dafür ein wichtiger Schritt: Erstmalig muss nicht nur die Lärmbelastung in Dezibel beziffert werden, sondern auch die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken wie Herzkrankheiten oder Schlafstörungen für Anwohnerinnen und Anwohner. Die DUH ruft Betroffene auf, jetzt bei ihrer Kommune ihr individuelles Gesundheitsrisiko einzusehen und eine wirksame Lärmaktionsplanung einzufordern.
Dorothee Saar, DUH-Leiterin für Verkehr und Luftreinhaltung: „Nach der Luftverschmutzung ist Lärm die zweitgrößte umweltbedingte Ursache für Gesundheitsprobleme. 76 Prozent der Menschen in Deutschland fühlen sich von Lärm gestört oder sogar belästigt. Der Straßenverkehr spielt dabei eine enorme Rolle: Allein letztes Jahr betrugen die Gesundheitskosten durch Straßenverkehrslärm in Deutschland 1,77 Milliarden Euro. Dennoch behandeln Politik und Verwaltung das Thema Lärm bisher nur stiefmütterlich. Es ist höchste Zeit, dass sich das ändert! Die Aktualisierung der Lärmaktionsplanung ist da sicher nur ein Teil der Lösung – birgt aber ein wertvolles Momentum, das es zu nutzen gilt.“
Einem Rechtsgutachten des Umwelt- und Verbraucherschutzverbandes zufolge schöpfen Länder und Kommunen das Potenzial der Lärmaktionsplanung bisher bei weitem nicht aus. Demnach hätten Behörden dadurch eine rechtssichere Möglichkeit, weitreichend Tempo 30 anzuordnen – und damit eine schnell und kostengünstig umsetzbare Maßnahme für weniger Straßenverkehrslärm. Im Vergleich zu Tempo 50 wird Tempo 30 als eine Halbierung des Verkehrsaufkommens wahrgenommen. Um den Handlungsdruck auf Kommunen zu erhöhen, ruft die DUH Bürgerinnen und Bürger auf, selbst aktiv zu werden: Unter www.duh.de/tempo30-jetzt können sie Anträge auf Tempo 30 an ihre Kommune verschicken sowie unter www.duh.de/unter30/schild-bestellen/ Schilder zur freiwilligen Beachtung von Tempo-30 auf dem eigenem Grundstück aufstellen.
Hintergrund:
Behörden sind auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie aus dem Jahr 2002 dazu verpflichtet, alle fünf Jahre die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm zu ermitteln und in Lärmkarten darzustellen. Auf dieser Basis werden Lärmaktionspläne mit konkreten Minderungsvorhaben erstellt. In einigen Bundesländern sind die Kommunen dafür zuständig, in anderen – etwa Hessen oder Bayern – das Land. Die Lärmkartierung ist für Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen jeweils ab bestimmten Größenordnungen verpflichtend. Bis zum 30. Juni 2022 muss die Aktualisierung der Kartierung abgeschlossen sein. Die Lärmaktionspläne stehen darauf aufbauend im Sommer 2024 an. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Lärmkarten oft verspätet erstellt werden und die darauf aufbauenden Lärmaktionspläne oft keine ausreichenden Maßnahmen zur Reduktion der Lärmbelastung enthalten oder diese nicht umfassend umgesetzt werden.
Links:
Pressekontakt:
Dorothee Saar, Leiterin Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-72, saar@duh.de
DUH-Newsroom:
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www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe,
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Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Original Quelle Presseportal.de
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