Berlin (ots)
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in der „Cum-Ex“-Affäre eineinhalb Jahre Vorermittlungen gegen Bundeskanzler Scholz geführt. Offiziell ist dieser zum damaligen Zeitpunkt nicht darüber informiert worden. Verschiedene Medien berichten nun aber unter Bezug auf eine Antwort des Senats, dass ein Anwalt von Scholz mehrfach die Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Verfahrens aufgefordert habe.
Dazu AfD-Bundesvorstandsmitglied Dr. Alexander Wolf, zugleich Mitglied der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuß der Hamburgischen Bürgerschaft:
„Aus Senatsangaben geht hervor, daß ein Anwalt von Hamburgs früherem Bürgermeister Scholz sich am 17. März 2021 bei der Staatsanwaltschaft als Rechtsvertreter des damaligen Kanzlerkandidaten legitimiert und am 22. April 2021 in einem Schriftsatz die sofortige Einstellung des Verfahrens verlangt hat. Weitere Schriftsätze mit gleichem Begehr seien am 5. Juli und 5. August 2021 erfolgt. Woher wußte der Anwalt und damit Scholz selbst von den Ermittlungen, wenn ihn die Staatsanwaltschaft angeblich gar nicht informiert hatte? Wieder einmal zeigt sich Scholz‘ Strategie: Tarnen, täuschen und vertuschen! Einem Bundeskanzler, der so offensichtlich die Unwahrheit sagt, können die Bürger nicht mehr vertrauen.“
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