ANGEMESSENE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DIENSTLICHE FAHRTEN – Dienstreisen im Privatauto sollen mit 40 Cent pro Kilometer ausgeglichen werden – Bayerisches Landesportal
„Ein wichtiges Signal für die Beschäftigten, dass der Freistaat Bayern hier ein so deutliches Zeichen setzt. Er stellt damit bundesweit einmalige Maßstäbe auf!“, so Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes.
Die Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Freistaates aus triftigen Gründen mit dem privaten PKW durchführen, soll von 35 auf 40 Cent pro Kilometer angehoben werden. Triftige Gründe liegen zum Beispiel dann vor, wenn Geschäftsorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht oder nicht zeitgerecht erreichbar sind. Das zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung erforderliche parlamentarische Verfahren soll umgehend beginnen. Dabei liegt die Entscheidung zur Anpassung des Bayerischen Reisekostengesetzes natürlich in letzter Instanz beim Bayerischen Landtag.
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