Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung
Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr ein.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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