Antragsstellung noch bis 20. Oktober 2023 – Soziale Hilfen – Bayerisches Landesportal
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Die Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger im Freistaat Bayern sind eine große Unterstützung für die Menschen! Seit Antragsstart sind über 50.000 Anträge bewilligt worden. Härtefallhilfen in Höhe von 22 Millionen Euro sind an die Bürgerinnen und Bürger bereits ausbezahlt! Weitere Anträge können noch bis 20. Oktober 2023 gestellt werden.“
Die Sozialministerin erklärt im Hinblick auf Vermieterinnen und Vermieter: „Sie sind die Betreiberinnen und Betreiber der Feuerstätten und können Anträge stellen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um dann auch Ihre Mieterinnen und Mieter zu entlasten!“
Den Antrag können Sie bequem online über die Website des Sozialministeriums unter Härtefallhilfen stellen. Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir anhand des Härtefallhilfe-Rechners unverbindlich vorab zu prüfen, ob Sie eine Härtefallhilfe erhalten können.
Original Quelle Bayern.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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