Ausgabe medizinischer Masken an Personen mit geringem Einkommen
Ab 8. November 2021 reduziert das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf den Umfang der kostenlosen Abgabe medizinischer Masken an Personen mit geringem Einkommen. Bezugsberechtigte können sich im Bedarfsfall künftig jeweils fünf sogenannte OP-Masken abholen. Bisher wurden zusätzlich zu diesem Mund-Nasen-Schutz auch fünf FFP2-Masken ausgegeben. Diese stellt der Senat den Bezirken nicht mehr zur Verteilung bereit.
Abholbereit sind die OP-Masken täglich zwischen 9 und 15 Uhr an der Pforte des Rathauses Lankwitz, Hanna-Renate-Laurien-Platz 1, 12247 Berlin. Ausnahme: Während der Sprechstunden des Amtes für Soziales findet dienstags und donnerstags zwischen 9 und 13 Uhr keine Maskenausgabe statt.
Wie bisher betrifft die Regelung Personen, die Anspruch auf den Berlinpass haben, weil sie z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehen. Dazu zählen auch die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft einer leistungsempfangenden Person, also Ehegatten, Lebenspartner und minderjährige, unverheiratete Kinder. Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die andere staatliche Unterstützungsleistungen wie BaFöG, stationäre Hilfen u.a. beziehen.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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