Ausweisung von zehn illegal beschäftigten Arbeitern

Die beiden Baustellenkontrollen in Tauberbischofsheim am 3. Dezember und in Bad Mergentheim am 8. Dezember durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vom Standort Tauberbischofsheim haben sich gelohnt. Sowohl die drei bei Malerarbeiten auf einer Tauberbischofsheimer Baustelle angetroffenen Männer als auch die sieben Arbeiter, die die Zöllnerinnen und Zöllner bei einem Bad Mergentheimer Bauvorhaben überprüften, waren serbische Staatsangehörige und alle illegal beschäftigt.

Die drei Serben waren auf einer Baustelle unweit des Dienstgebäudes der FKS Tauberbischofsheim tätig gewesen. Sie konnten sich bei der Befragung nach ihren Beschäftigungsverhältnissen nur mit serbischen Pässen ausweisen. „Da die serbischen Arbeitnehmer somit nicht im Besitz entsprechender Aufenthaltstitel waren, die sie zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigten, wurden gegen sie entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts mit illegaler Arbeitsaufnahme eingeleitet“, so eine beim Einsatz beteiligte Zöllnerin. Die zuständige Ausländerbehörde verfügte die Ausweisungen der Arbeitnehmer aus der Bundesrepublik Deutschland. Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung dauern noch an.

Die Prüfung eines Bauprojekts in Bad Mergentheim nur fünf Tage später erfolgte im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle zusammen mit Einsatzkräften des Polizeireviers Bad Mergentheim. Die von sieben überprüften Arbeitern während der Maßnahme vorgelegten Identitätsausweise stellten sich nach genaueren Überprüfungen als gefälschte kroatische Ausweispapiere heraus. Bei angeordneten Durchsuchungsmaßnahmen im Baustellencontainer vor Ort und der Unterkunft wurden die tatsächlichen serbischen Reisepässe der Männer vorgefunden. Serbische Staatsangehörige genießen im Gegensatz zu kroatischen Staatsbürgern keine Freizügigkeit. Sie dürfen sich lediglich zu touristischen Zwecken für eine begrenzte Anzahl von Tagen in Deutschland aufhalten. Für eine Erwerbstätigkeit benötigen sie allerdings einen entsprechenden Aufenthaltstitel und eine entsprechende Arbeitserlaubnis. Da die Männer nicht im Besitz der erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitspapiere waren, durften sie keiner Beschäftigung nachgehen und hielten sich somit illegal auf. Gegen die Arbeitnehmer wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts mit illegaler Arbeitsaufnahme und der Urkundenfälschung eingeleitet. Die gefälschten Ausweispapiere wurden durch die Polizei einbehalten. Die zuständige Ausländerbehörde verfügte die Ausreise und ein zweijähriges Einreiseverbot für die Männer. Auch der Arbeitgeber muss sich straf- sowie ordnungswidrigkeitsrechtlich verantworten. Ihn erwarten neben Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch und Aufenthaltsgesetz auch Anzeigen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, da dieser gleichzeitig mehr als fünf Ausländer ohne entsprechende Aufenthalts- und Arbeitspapiere beschäftigte. Die Ermittlungen der FKS Tauberbischofsheim hierzu dauern ebenfalls noch an.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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