BARGELDNUTZUNG DARF NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN – 20 Jahre Euro-Bargeld am 1. Januar 2022 // Bundesfinanzminister muss auf EU-Ebene für Bargelderhalt kämpfen – Bayerisches Landesportal
Obwohl schon einige EU-Staaten Barzahlungsobergrenzen eingeführt haben, fehlen bisher fundierte Nachweise, dass dadurch organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung signifikant reduziert oder gar beseitigt werden können. Statt pauschaler Verbote sind zielgenaue Maßnahmen gefragt. Deutschland hat bereits gehandelt und zuletzt etwa in Risikobereichen wie dem Edelmetallhandel die Sorgfalts- und Meldepflichten verschärft.
Bayern hat im Bundesrat seine Bedenken gegen die EU-weite Einführung einer Bargeldobergrenze unter anderem mit einer formellen Subsidiaritätsrüge nach Art. 12 Buchst. b EUV geltend gemacht. Die von Brüssel vorgeschlagene Obergrenze für Barzahlungen mit 10.000 Euro ist offensichtlich nur ein erster Schritt. Die Kommission kündigte bereits an, spätestens in drei Jahren die Vorzüge niedrigerer Bargeldgrenzen prüfen zu wollen.
Original Quelle Bayern.de
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