BARGELDNUTZUNG DARF NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN – 20 Jahre Euro-Bargeld am 1. Januar 2022 // Bundesfinanzminister muss auf EU-Ebene für Bargelderhalt kämpfen – Bayerisches Landesportal

BARGELDNUTZUNG DARF NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN – 20 Jahre Euro-Bargeld am 1. Januar 2022 // Bundesfinanzminister muss auf EU-Ebene für Bargelderhalt kämpfen – Bayerisches Landesportal

„Bargeld ist geprägte Freiheit – es ist schnell, direkt und greifbar, schützt die Privatsphäre und ist unabhängig von technischer Infrastruktur! Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen selbst entscheiden dürfen, wie sie bezahlen möchten. Einschränkungen der Bargeldnutzung sind ein Eingriff in diese Wahlfreiheit und entschieden abzulehnen. Bundesfinanzminister Lindner muss sich auf EU-Ebene klar und entschieden positionieren und die von der EU-Kommission geplanten Beschränkungen des Bargelds verhindern“, fordert Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Einführung des Euro-Bargelds am 1. Januar 2022. Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, eine EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Handel und bei Dienstleistungen einzuführen, was derzeit unter den Mitgliedstaaten noch diskutiert wird. „Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung müssen wir die enge Zusammenarbeit und Verständigung der Staaten weiter intensivieren. Der Vorstoß zur EU-weiten Begrenzung der Bargeldnutzung aber ist völlig unverhältnismäßig und schießt weit über das Ziel hinaus“, so Füracker weiter.

Obwohl schon einige EU-Staaten Barzahlungsobergrenzen eingeführt haben, fehlen bisher fundierte Nachweise, dass dadurch organisierte Kriminalität, Geldwäsche und Steuerhinterziehung signifikant reduziert oder gar beseitigt werden können. Statt pauschaler Verbote sind zielgenaue Maßnahmen gefragt. Deutschland hat bereits gehandelt und zuletzt etwa in Risikobereichen wie dem Edelmetallhandel die Sorgfalts- und Meldepflichten verschärft.

Bayern hat im Bundesrat seine Bedenken gegen die EU-weite Einführung einer Bargeldobergrenze unter anderem mit einer formellen Subsidiaritätsrüge nach Art. 12 Buchst. b EUV geltend gemacht. Die von Brüssel vorgeschlagene Obergrenze für Barzahlungen mit 10.000 Euro ist offensichtlich nur ein erster Schritt. Die Kommission kündigte bereits an, spätestens in drei Jahren die Vorzüge niedrigerer Bargeldgrenzen prüfen zu wollen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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