BAYERN BRINGT VERFASSUNGSRECHTLICH GEBOTENE ANPASSUNG DER BEAMTENBESOLDUNG AUF DEN WEG – Bayerisches Kabinett billigt Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile – Bayerisches Landesportal
Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Mit dem Entwurf haben wir einen sehr durchdachten und systemkonformen Lösungsansatz für die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefunden, der mit der bundesweit einmaligen Unterstützung von pflegenden Angehörigen ein deutliches Zeichen zur Stärkung und Anerkennung der häuslichen Pflege setzt.“
Kern des Gesetzentwurfs ist die Erweiterung des bisherigen Familienzuschlags zu einem Orts- und Familienzuschlag: Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter sollen nach dem Gesetzentwurf künftig einen nicht mehr nur von ihrem Familienstand, sondern auch von ihrem Hauptwohnsitz abhängigen Zuschlag erhalten. Hierdurch wird den, in einem Flächenstaat wie Bayern gerade wegen des Wohnorts, mittlerweile stark unterschiedlichen Lebenshaltungskosten künftig deutlich besser Rechnung getragen. Außerdem sollen in den Haushalt aufgenommene pflegebedürftige nahe Angehörige künftig für den Orts- und Familienzuschlag wie Kinder behandelt werden, was zu einer erheblichen finanziellen Verbesserung führen wird und ein starkes Signal der Wertschätzung für die häusliche Pflege ist. Gegebenenfalls erforderliche Nachzahlungen sollen von Amts wegen rückwirkend zum 1. Januar 2020 geleistet werden.
Die Neuregelung gilt auch für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.
Der Gesetzentwurf wird dem Bayerischen Landtag nun zur Behandlung im parlamentarischen Verfahren zugeleitet. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt abzuwarten.
Original Quelle Bayern.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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