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Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Wir wollen die Vielfalt der Brauwirtschaft, die auch ein Ausdruck bayerischer Tradition und Heimat ist, erhalten. Bayern hatte sich bereits 2009 für eine dauerhafte Absenkung der Steuersätze der Biersteuermengenstaffel stark gemacht. Die Pandemie stellt unsere Brauereien vor besonders große Herausforderungen – wir müssen alles tun, um eine übermäßige Belastung gerade für kleine und mittelständische Brauereien bei der Biersteuer zu verhindern. Unser heutiger Beschluss setzt hier ein starkes Zeichen!“
Ergänzende Informationen:
Aufgrund einer Richtlinie der EU sind bis zum 31. Dezember 2021 in den nationalen Verbrauchsteuergesetzen Änderungen zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke umzusetzen. Hinsichtlich der Besteuerung sog. Biermischgetränke eröffnet der neu gefasste Artikel 3 der Richtlinie 92/83/EWG die Möglichkeit, für einen Übergangszeitraum die bisherige Besteuerungspraxis beizubehalten und die nach der Gärung hinzugefügten Zutaten von Bier bei der Messung der Grad Plato bis zum 31. Dezember 2030 unberücksichtigt zu lassen.
Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder fordern den Bundesminister der Finanzen auf, in dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie von der Übergangsregelung vollständig Gebrauch zu machen und somit von einer Besteuerung unter Berücksichtigung der nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bis einschließlich 31. Dezember 2030 abzusehen. Für die Brauereibranche würde diese Maßnahme in schwierigen Zeiten eine spürbare finanzielle Entlastung bewirken.
Titel Bilder: Symbolbilder Bayern by Pixabay.com
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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