BBK: Grundgesetzänderung für Zusatzkompetenzen nicht notwendig

Hochwasser-Helfer beim Befüllen von Sandsäcken, über dts Nachrichtenagentur


Foto: Hochwasser-Helfer beim Befüllen von Sandsäcken, über dts Nachrichtenagentur

Bonn (dts Nachrichtenagentur) – Der Präsident des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, hält eine Änderung des Grundgesetzes für zusätzliche Kompetenzen seiner Behörde im Kampf gegen Krisen aktuell nicht für notwendig. Das sagte er der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ (Mittwochausgaben).

„Es ist ein Irrtum zu glauben, dass wir nichts verbessern können, wenn nicht die Verfassung geändert wird.“ Das Bundesamt mit Sitz in Bonn beteilige sich gerade an einem Veränderungsprozess und baue mit Bund und Ländern ein neues Gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz für alle Akteure zur Reaktion auf Krisen jedweder Art auf. „Dazu bedarf es keiner Verfassungsänderung.“ Schuster bekannte sich in diesem Zusammenhang zur dezentralen Organisation der Krisenabwehr. „Ich kann in anderen Staaten, in denen die Abwehr ziviler Krisen zentral organisiert ist, nicht erkennen, dass es dort besser läuft als bei uns.“ Das von ihm geleitete Bundesamt stelle den Bundesländern Lageerkenntnisse, Wissen und Technik zur Verfügung, damit die Länder besser und schneller auf Krisen reagieren können. „Wir haben Kompetenzen und wer die nutzen möchte, muss uns nur adäquat beteiligen.“ Er sagte: „Was wir nach meiner Erfahrung nicht brauchen, ist den einen Feldherren für Katastrophenschutz, der dem Rest der Republik sagt, wo sie wie löschen oder retten müssen.“ Schuster kündigte weiter einen nächsten Warntag für Ende dieses Jahres an: „Sollten die Netzbetreiber bei der Einrichtung im Plan bleiben, hoffen wir darauf, auch Cell Broadcast dann erstmals testen zu können. Klar ist aber auch: Auch dieses Jahr wird der Warntag ein Test sein – dafür haben wir ihn ja eingerichtet. Wir wollen damit mögliche Schwachstellen erkennen und beheben.“

dts Nachrichtenagentur

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