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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve – Kempen – Nettetal – Kaldenkirchen (ots)
Am Mittwoch dem 29.06.2022 vollstreckte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen einen 37-jährigen Niederländer. Der Mann wurde auf der Bundesautobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen durch die Bundespolizei überprüft. Ein Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main aus dem Jahr 2019. Hiernach wurde er durch das Amtsgericht Frankfurt am Main im Jahr 2018 wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Die sofortige Zahlung der Geldstrafe von 3500 Euro befreit von der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe. Da der Verurteilte die Geldstrafe nicht begleichen konnte, muss er die Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verbüßen. Des Weiteren wurde bei ihm eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Die Bundespolizei leitete deswegen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Festgenommene in die Justizvollzugsanstalt gebracht.
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