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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Dortmund – Hagen – Herne (ots)
Am gestrigen Dienstag (31. Januar) kontrollierten Bundespolizisten in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Hagen und Herne vier Deutsche, welche jeweils eine verbotene Waffe mit sich führten. Bei einem der Bewaffneten fanden die Beamten zudem Drogen auf.
Am späten Nachmittag trafen Bundespolizisten im Dortmunder Hauptbahnhof auf einen 18-Jährigen. Auf die Frage, ob er gefährliche Gegenstände mit sich führen würde, reagierte er sichtlich nervös und verneinte dies. Dabei hantierte er an dem Reißverschluss seiner Bauchtasche. Die Beamten durchsuchten den Dortmunder und fanden in der Tasche einen Teleskopschlagstock auf.
Gegen 22:45 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Bahnhof Herne. Aufgrund seines Verhaltens unterzogen die Beamten den 26-Jährigen einer Kontrolle. Auf Nachfrage, gab der Herner an, dass sich in seiner Jackentasche ein Messer befinden würde. Dies händigte er den Polizisten unverzüglich aus. Hierbei handelte es sich um ein Karambit-Messer, bei dem die Klinge und der Griff gebogen und dieses somit klauenförmig ist.
Zeitgleich überprüften Bundespolizisten am Hagener Hauptbahnhof einen 39-Jährigen aus Dortmund, welcher ein Einhandmesser mit sich führte. Das Messer kann mittels einer, an der Klinge angebrachten Öffnungshilfe einhändig geöffnet und je nach Verschlussmechanismus auch wieder einhändig geschlossen werden.
In der Nacht, gegen 2:30 Uhr fiel den Einsatzkräften im Dortmunder Hauptbahnhof ein Mann auf, welcher sich beim Erblicken der Beamten versuchte zu entfernen. Als die Polizisten den 37-Jährigen anhielten, wies er erweiterte Pupillen auf. Der Dortmunder gab an, dass er zuvor Marihuana konsumiert habe. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten eine kleine Dose mit Amphetaminen, sowie ein Einhandmesser mit einer Klingenlänge von 7,5 cm auf.
Die Einsatzkräfte stellten die Messer und den Teleskopschlagstock sicher. Anschließend leiteten sie jeweils Ermittlungsverfahren wegen der Verstöße gegen das Waffengesetz ein. Der 37-Jährige muss sich zudem wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten.
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