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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve – Kempen- Wachtendonk (ots)
In den späten Abendstunden des 31.05.2022 überprüfte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn A 40 auf Höhe der Anschlussstelle Wachtendonk einen 50-jährigen Serben nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden.
Beim Abgleich der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen wurde gegen den Fahrer eines Kleintransporters eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Passau bekannt. Hiernach wurde er im Jahr 2019 durch das Amtsgericht Passau wegen unerlaubter Einreise trotz damaliger bestehender Wiedereinreisesperre zu einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt. Da der Verurteilte die geforderte Geldstrafe nicht in vollem Umfang bezahlt hatte, wurde er 2022 durch die Staatsanwaltschaft Passau zur Festnahme ausgeschrieben. Er selber hatte keine ausreichenden Barmittel dabei. Daher bat er seinen Sohn darum die Geldstrafe zu begleichen. Durch Zahlung von 1325 Euro Geldstrafe bei der Polizei in Unna konnte der Sohn eine 31-tägige Ersatzfreiheitstrafe des Vaters abwenden.
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Christian Goerke
Telefon: 02821 7451 0
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