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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve – Weeze (ots)
Am 31.05.2022 um 08:30 Uhr wurde ein 31-jähriger Kroate bei der Ausreisekontrolle am Flughafen Weeze für den Flug nach Zagreb – Kroatien vorstellig. Bei der Überprüfung seiner Personalien in den polizeilichen Datenbeständen wurde eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt. Hiernach wurde er im Jahr 2021 wegen Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen vom Amtsgericht Straubing zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Da der Verurteilte nicht die gesamte Strafe bezahlt hat, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Regensburg zur Festnahme ausgeschrieben. Die Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen konnte durch Zahlung der Restgeldstrafe von 90 Euro und Kosten in Höhe von 96 Euro abgewendet werden. Nach Zahlung der Geldstrafe setzte er seine Reise fort.
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