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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Essen – Münster (ots)
Am Mittwochabend (29. Juni) soll ein Mann einem Reisenden beim Verlassen eines Zuges im Hauptbahnhof Essen in den Rücken getreten haben. Zuvor soll es in dem Schnellzug zu einem Streit gekommen sein. Bundespolizisten schritten ein und befragten die Beteiligten.
Gegen 22:10 Uhr wurden Bundespolizisten am Essener Hauptbahnhof auf eine verbale Auseinandersetzung am Bahnsteig zu Gleis 1 aufmerksam. Der 34-jährige Geschädigte gab gegenüber den Beamten an, dass der 24-Jährige im IC 2307 (von Hamburg nach Koblenz) lautstark telefoniert und über sein Smartphone laut Musik gehört habe. Da sich der 34-Jährige und augenscheinlich auch weitere Mitreisende davon gestört gefühlt haben, konfrontierte er den marokkanischen Staatsangehörigen mit seinem Fehlverhalten. Daraus entstand eine verbale Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern. Der 24-Jährige soll den türkischen Staatsbürger in Zuge dessen unter anderem als „Nazi“ beschimpft haben.
Kurze Zeit später fuhr der Intercity im Hauptbahnhof Essen ein und der 34-Jährige aus Essen war Inbegriff diesen zu verlassen, als ihn der 24-Jährige mit dem besohlten Fuß in den Rücken getreten haben soll. Dadurch sei der Geschädigte mit der linken Schulter gegen die Tür gestoßen worden. Der Essener gab an, dass er kurz nach der Tat Schmerzen im Rücken- und Schulterbereich verspürt habe. Auf eine medizinische Versorgung vor Ort verzichtete er jedoch.
Ein 33-jähriger Zeuge bestätigte die Aussage des Geschädigten und gab an, dass sich andere Fahrgäste ebenfalls durch das Verhalten des 24-Jährigen gestört gefühlt haben. Bei der verbalen Auseinandersetzung sei es zu wechselseitigen Beleidigungen gekommen.
Der 24-Jährige aus Münster gab zu, dass er den Essener beim Ausstieg von hinten in den Rücken getreten habe. Der Geschädigte habe ihn sehr unfreundlich auf sein Fehlverhalten angesprochen, weshalb sich die Situation hochgeschaukelt habe.
Ein Atemalkoholtest ergab, dass der marokkanische Staatsbürger mit 1,2 Promille alkoholisiert war.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.
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