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Berlin (ots)
Die Bundespolizei hat zur Erhöhung der objektiven und subjektiven Sicherheit der Bahnreisenden und vor dem Hintergrund der steigenden
Gewaltdelikte sowie der Zunahme der Gewaltintensität im bahnpolizeilichen Zuständigkeitsbereich erneut einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt und ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen erlassen.
Das mit einer Allgemeinverfügung erlassene Verbot galt am 28. und 29.
Juli 2023 jeweils in der Zeit von 16 bis 5 Uhr des Folgetages an den
sechs Berliner Bahnhöfen Friedrichstraße, Alexanderplatz, Ostbahnhof,
Warschauer Straße, Ostkreuz und Treptower Park.
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die
Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B.
erlaubnisfreier Messer, Reizgas und Schlaggegenstände), die als
Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind,
erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung (AGV) überprüften an den zwei
Einsatztagen insgesamt ca. 320 Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten im Rahmen von stichprobenartigen Kontrollen.
Die Beamtinnen und Beamten kontrollierten rund 1.500 Personen und
stellten dabei bei 57 Personen insgesamt 59 Gegenstände sicher. Bei
35 Gegenständen lag ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, bei
24 Gegenständen erfüllte der Besitz bzw. das Mitführen die Tatbestände des Waffengesetzes.
Konkret wurden diverse Messer (35), Reizstoffe (17),
Schlagringe (3) sowie potentielle Schlag- und Stichgegenstände (4) sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Bei den Kontrollmaßnahmen deckten die Einsatzkräfte zudem eine
Reihe weiterer Straftaten (75) auf. Es handelte sich hierbei in den
meisten Fällen um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (64
Fälle). Des Weiteren ergaben die Kontrollen auch vereinzelte Verstöße
gegen das Aufenthaltsgesetz (6).
Gewalttaten im Bahnbereich sind ein bedeutsames Kriminalitätsphänomen. Durch den Einsatz von Waffen und gefährlichen
Gegenständen verzeichnete die Bundespolizei in der Vergangenheit
eine zunehmend höhere Gewaltintensität und damit verbunden
schwerere Verletzungen der Geschädigten. Mitunter werden dabei
Messer, Tierabwehrsprays oder Schlag- und Stichgegenstände von
Tatverdächtigen eingesetzt, wobei der Besitz und das Mitführen dieser
Gegenstände nicht nach dem Waffengesetz verboten ist.
Die Anzahl der bei den Kontrollen sichergestellten Gegenstände lag mit Blick auf die relativ kurze Gültigkeitsdauer und Begrenzung auf nur sechs Berliner Bahnhöfe im Rahmen der Erwartungen. Aus Sicht der
Bundespolizei ist der Einsatz sehr erfolgreich verlaufen und hat zu
einem Sicherheitsgewinn im Berliner Bahnverkehr beigetragen.
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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen
https://blaulicht-deutschland.de/vermisst-3-jaehrige-madeleine-mccann-am-03-05-2007-in-praia-da-luz-portugal-mordverdacht-zeugen-gesucht/
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