BPOLI-Flugh. STR: Grenzkontrolle: 1400 Euro Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr …

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Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart vollstreckte am Donnerstagmorgen (29.06.2023) einen Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Trunkenheit im Verkehr.

Die Beamten stießen bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines 24-jährigen französischen Passagiers aus Hurghada auf die Fahndungsausschreibung zur Festnahme. Dieser war wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe nebst Verfahrenskosten von insgesamt rund 1630 Euro verurteilt worden.

Der Fluggast wurde verhaftet. Nachdem die Bundespolizei die gesamte Geldstrafe eingezogen hat, durfte er seinen Weg fortsetzen. Die Einreise wurde gestattet.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 – 1020/ -0
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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