BPOLI-Flugh. STR: Keine Kettensägen im Handgepäck!

[ad_1]

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)

Bei der Luftsicherheitskontrolle eines 36-jährigen deutschen
Passagiers am Donnerstagmittag, den 22. Dezember 2022,
stellte die Bundespolizei am Flughafen Stuttgart eine
Kettensäge im Handgepäck und im weiteren Verlauf einen
Haftbefehl fest.

Im aufgegebenen Reisegepäck sind Kettensägen,
Akkuschrauber, Messer und Scheren mit einer Klingenlänge
über 6 cm erlaubt, aber gemäß der europäischen
Luftsicherheitsverordnung sind diese u.a. im Handgepäck
verboten. Die Bundespolizei informiert regelmäßig darüber,
was Passagiere im Handgepäck mitnehmen dürfen und was
nicht. Alle wichtigen Informationen für die
Vorbereitungen einer Flugreise sowie eine Auflistung
verbotener Gegenstände im Hand- und Reisegepäck sind zudem auf der
Homepage der Bundespolizei www.bundespolizei.de
eingestellt.

Bei der Kontrolle des Fluggastes stießen die Beamten der
Bundespolizei weiterhin auf einen Erzwingungshaftbefehl. Der
kurzzeitig festgenommene Passagier bezahlte die verhängte
Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit in Höhe von rund
111 Euro (samt Kosten) und durfte dann, ohne Kettensäge, den
Flug nach Istanbul antreten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Bianca Castan
Telefon: 0711 78781 – 1020/ -0
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart, übermittelt durch news aktuell

[ad_2]

Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen