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Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Dessau (ots)
Am Mittwoch, den 28. Dezember 2022 kontrollierten Bundespolizisten gegen 10:30 Uhr einen 23-jährigen Mann im am Dessauer Hauptbahnhof. Ein Abgleich seiner Personaldaten mit den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass der Deutsche gleich mehrfach durch die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau per Haftbefehl gesucht wurde. Demnach wurde er im Januar 2022 durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau wegen Diebstahls und Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1440 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen verurteilt. Weder zahlte er den geforderten Betrag, noch stellte er sich dem Straf-antritt. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Dezember dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl. Zuvor hatte die selbige Staatsanwaltschaft bereits im Oktober und November jeweils einen Erzwingungshaftbefehl aufgrund von Vollstreckungsbeschlüssen nach dem Ordnungswidrigkeitsgesetz von 55 Euro oder 3 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe und 150 Euro oder 8 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe erlassen. Die Haftbefehle über insgesamt 101 Tage Haft oder die Zahlung von 1645 Euro wurden dem Verurteilten eröffnet. Da der Mann den geforderten Betrag nicht begleichen konnte wurde er schließlich einer Justizvollzugsanstalt übergeben. Die ausschreibende Behörde wurde darüber entsprechend in Kenntnis gesetzt.
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