BPOLI-OG: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung

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Bundespolizeiinspektion Offenburg

Kehl/Offenburg (ots)

Im Rahmen der intensivierten Kontroll- und Fahndungsmaßnahmen im Grenzgebiet zu Frankreich, haben Beamte der Bundespolizei
am 31. Juli im Bahnhof in Kehl einen falschen spanischen Personalausweis sichergestellt. Diesen zeigte ein marokkanischer
Staatsangehöriger den Beamten bei der Kontrolle vor. Er war zuvor mit einem grenzüberschreitenden Regionalzug unerlaubt nach Deutschland eingereist.

Da es sich um einen einfach gelagerten Sachverhalt handelte und der Beschuldigte nicht über einen Wohnsitz in Deutschland verfügte, stellte die Staatsanwaltschaft Offenburg im vorliegenden Fall einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der 22-Jährige wurde daraufhin gestern Mittag vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen Urkundenfälschung
zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro
verurteilt. Das gefälschte Ausweispapier wurde eingezogen.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO geregelt. Es ist lediglich vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht zulässig und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und einer klaren Beweislage.
Vorrangig wird das Verfahren dabei gegenüber Beschuldigten angewendet, die über keinen festen Wohnsitz in Deutschland verfügen. Hier stellt das beschleunigte Verfahren eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen sicher, in denen keine
ladungsfähige Anschrift vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bislang aufwendig im Wege der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Offenburg
Dieter Hutt
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Offenburg, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal / Bundes-Polizei Dienststellen

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