BUND SETZT RECHT AUF BREITBAND-MINDESTVERSORGUNG NICHT DURCH – 2021 hat Bund „Recht auf schnelles Internet“ geschaffen // Trotz extrem vieler Anträge noch in keinem Fall Netzbetreiber zum Ausbau angewiesen // aktuelle Mindestversorgung von nur 10 Mbit/s deutlich zu niedrig – Bayerisches Landesportal

BUND SETZT RECHT AUF BREITBAND-MINDESTVERSORGUNG NICHT DURCH – 2021 hat Bund „Recht auf schnelles Internet“ geschaffen // Trotz extrem vieler Anträge noch in keinem Fall Netzbetreiber zum Ausbau angewiesen // aktuelle Mindestversorgung von nur 10 Mbit/s deutlich zu niedrig – Bayerisches Landesportal

„Der Bund hat 2021 einen Anspruch auf eine Breitband-Mindestversorgung für alle Haushalte in Deutschland geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger warten nun schon lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge wegen Unterversorgung mit Internet – bei der Bundesnetzagentur geht aber nichts voran! Bei über 3.000 Anträgen aus ganz Deutschland wurde bisher wohl noch in keinem einzigen Fall ein Netzbetreiber zum Ausbau unterversorgter Haushalte verpflichtet. Das sogenannte ‚Recht auf schnelles Internet‘ wird bisher von der Bundesbürokratie geradezu erstickt, es ist ein zahnloser Tiger. Wenn der Bund den Menschen schon ein Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet zugesteht, dann muss er dieses Recht auch endlich effektiv durchsetzen. Vor allem Mehrpersonenhaushalte im ländlichen Raum werden digital abgehängt!“, erklärt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker im Hinblick auf die vom Bund festgelegte Mindestversorgung von 10 Mbit/s.

„Bayern hatte sich schon im Mai 2022 für eine höhere Mindestversorgung von 30 Mbit/s beim Bund eingesetzt, 10 Mbit/s sind schlicht zu wenig. Der Bund zeigte sich jedoch nicht einsichtig, sondern kündigte lediglich eine Erhöhung auf 15 Mbit/s an. Der Bund muss nun wenigstens dieser schwachen Zusicherung nachkommen und die Mindestversorgung zumindest sofort auf die versprochenen 15 Mbit/s erhöhen“, so Füracker weiter.

2021 wurde durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes ein „Recht auf schnelles Internet“ für jeden Haushalt verankert. Es heißt darin: „Mindestens verfügbar sein müssen Sprachkommunikationsdienste sowie ein schneller Internetzugangsdienst für eine angemessene soziale und wirtschaftliche Teilhabe“. Bayern hatte sich im Bundesrat für eine Erhöhung der vom Bund vorgeschlagenen Mindestbandbreite im Downstream von 10 Mbit/s auf 30 Mbit/s (Definition für „schnelles Internet“) ausgesprochen, der Bund legte die Mindestversorgung jedoch auf 10 Mbit/s fest. Noch vor Abstimmung im Bundesrat sicherte der Bund eine Erhöhung der Mindestversorgung auf 15 Mbit/s bis spätestens Mitte 2023 zu. Das ist bislang nicht geschehen.

Der Bundesrat hat 2022 in einer Entschließung festgehalten, dass bei Festlegung einer Mindestversorgung mit nur 10 Mbit/s die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an eine effektive Mindestversorgung mit Internet nicht erfüllt werden. Vor allem bei Mehrpersonenhaushalten reichen die festgelegten 10 Mbit/s im Downstream für paralleles Home-Office, Home-Schooling sowie Video-Streaming nicht aus.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: Rebecca Reusch – Wer hat die 15-Jährige zuletzt gesehen oder kann Hinweise geben?

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen