Coronavirus Pandemie – Aktuelle wichtige Informationen zum Umgang mit dem Virus und zum kommunalen Testzentrum Külsheim

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Main-Tauber-Kreis

Coronavirus – wichtige Informationen zum Umgang mit dem Virus und zum kommunalen Testzentrum Külsheim

Hier finden Sie nachfolgend die aktuellen Informationen zu den folgenden Themen:

  • Informationen zur neuen Corona-Schnelltest-Station Külsheim
  • Aktuelleste Informationen
  • Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus – Verordnungen und Bekanntmachungen
  • Informationen zur Absonderung
  • Coronavirus-Einreiseregeln
  • Impfaufruf der Stadtverwaltung

Neue Corona-Schnelltest-Station Külsheim ab 20.12.2021

Ab Montag, 20.12.2021 werden täglich von 13 bis 18 Uhr kostenlose Bürgertests sowie kostenpflichtige PCR-Test (150,00 €) in Külsheim, Prinz-Eugen-Straße 14, angeboten.
Das Testzentrum ist auch über die Weihnachtsfeiertage und Silvester täglich geöffnet.
Terminbuchungen sind vorraussichtlich ab dem 27.12.2021 möglich.

Bei weiteren Fragen zum Testzentrum wenden Sie sich bitte direkt an den Betreiber unter folgender Rufnummer:

0162/4104290

Aktuellste Informationen

3G-Regelung im Rathaus und im Bauhof

Ab dem 21.12.2021 gilt im Rathaus und im Bauhof die 3G-Regel. Das heißt, dass jeder der etwas im Rathaus zu erledigen hat entweder geimpft, genesen oder ein negatives Schnelltestergebnis vorlegen muss. Dies wird von dem jeweiligen Sachbearbeiter kontrolliert.

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung

Stand: 27.12.2021

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Stand vom 27.12.2021 können Sie unter folgendem Link abrufen:
www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die neuen Regeln sehen eine zusätzliche vierte Stufe vor. Nach der Basis-, der Warn- und der Alarmstufe wird es künftig auch eine
Alarmstufe II geben, die ab einer landesweiten Intensivbetten-Auslastung von  450 Corona-Patienten ODER ab einer 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz von 6 gilt.

Seit dem 24.11.2021 befinden wir uns in der Alarmstufe II.

Hier finden Sie die Regelungen des Vierstufigen Warnsystems im Überblick hier

Die aktuellen Regelungen, können Sie tagesaktuell auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg unter folgendem Link abrufen:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-regeln-ab-dem-27-dezember-2021/

Informationen zur Absonderung

Inkrafttreten der neuen CoronaVO Absonderung am 15.12.2021

Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hat am Dienstag, 14. Dezember 2021, die Corona-Verordnung Absonderung aktualisiert. Damit ändern sich vom Mittwoch, 15. Dezember 2021, an die Quarantäne-Regeln. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

o   Für positiv getestete Personen wird die Absonderungsdauer einheitlich auf 10 Tage festgelegt. Als Startdatum der Berechnung wird nun einheitlich das Datum des Erstnachweises verwendet. Der meist zeitlich davorliegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, da in den Wintermonaten gehäuft Symptome auch aufgrund anderer Atemwegserkrankungen auftreten können.

o  Nichtimmunisierte Kontaktpersonen müssen von nun an einheitlich 14 Tage in Absonderung.

o   Freitesten können sich Personen, die sich in Absonderung befinden, künftig erst ab dem 7. Tag. Allerdings reicht dafür dann ein Schnelltest aus. Positiv getestete Personen können sich weiterhin nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

o   Die besorgniserregende Virusvariante Omikron führt dazu, dass Freitestmöglichkeiten nicht wahrgenommen werden können, wenn jemand mit Omikron infiziert ist. Die Absonderungsdauer kann in diesen Fällen nicht verkürzt werden.

o   Keine Änderungen ergeben sich für die Schulen und Kitas. Denn schon heute ist es so, dass die Fünf-Tages-Testung an Schulen oder die Wiedereintritts-Testung bei den Kitas nicht möglich ist, wenn beim Primärfall von einer besorgniserregenden Virusvariante auszugehen ist. Tritt also Omikron in Schulen oder Kitas auf, gelten für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder die regulären Absonderungs-Regeln für Kontaktpersonen.

Coronavirus-Einreiseverordnung – Aktuelle Informationen

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021 führt die Regelungen der ursprünglichen Coronavirus-Einreiseverordnung, der Coronavirus-Schutzverordnung und der Musterquarantäneverordnung zusammen. Damit regelt sie bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.

Hier finden Sie eine Kurzübersicht der derzeit gültigen Corona-Einreiseregelungen

Für weitere Informationen kommen Sie über den nachfolgenden Link auf die Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.

Dort finden Sie tagesaktuell alles weitere:

www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Dringender Impfaufruf an die Bevölkerung!

Wir möchten die gesamte Bevölkerung darauf aufmerksam machen, dass sie aufgrund der extrem hohen Infektionszahlen das freiwillige Impfangebot der Länder dringen annehmen sollten.
Mit Nachdruck weisen wir bei den Impfstoffen AstraZeneca, BioNTech und Moderna auf die Notwendigkeit der zweiten Impfung, also der vollständigen Immunisierung, hin.
Das Angebot einer dritten Impfung (Booster-Impfung) zur Aufrechterhaltung des Impfschutzes sollte unbedingt wargenommen werden.
Nur wer eine vollständige Immunisierung hat, wird ausreichend gegen die Delta-Variante geschützt sein.
Laut den Virologen wird es dringend empfohlen, dass die Eltern von Grundschul- und Kindergartenkindern geimpft sind, da auch in Schulen bzw. Kindergärten die Infektionsfälle stark ansteigen.
Bitte nutzen Sie die Impfkapazitäten Ihres Hausarztes, der mobilen Impfangebote sowie der neuen festen Impfstandorte im Main-Tauber-Kreis.
Die aktuellsten Informationen über Impfangebote entnehmen Sie der örtlichen Presse oder der Internetseite vom Landratsamt unter folgendem Link:

www.main-tauber-kreis.de

Informationen der Stadtverwaltung

Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus und zu dessen Eindämmung
Stand: 27. Dezember 2021

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Landesregierung hat die Corona-Verordnung erneut zum 27.12.2021 geändert, so dass je nach Stufe Einschränkungen oder Lockerungen möglich sind. Da die Regelungen aktuell ständig angepasst werden, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Aufzählung der Neuregelungen.
Informieren Sie sich deshalb aktuell auf der Internetseite
des Landes Baden-Württemberg
(www.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-infos-zu-corona) oder
des Main-Tauber-Kreises
(www.main-tauber-kreis.de/landratsamt/themen-und-projekte/coronavirus).

Sowohl auf der Homepage des Landes Baden-Württembergs als auch des Main-Tauber-Kreises gibt es das automatische Auskunftssystem „Corey“, welchem Sie online Einzelfragen stellen können, die umgehend beantwortet werden.

Heute möchte ich zusätzlich zu den vielen bekannten Berichten ergänzen, was in Külsheim konkret unternommen wird:
In Külsheim bleiben alle städtischen Gebäude geöffnet. Hierzu muss vorab ein Hygienekonzept vorgelegt werden, danach erfolgt erst schriftlich die Freigabe der Nutzung durch die Stadt. Ansprechpartner ist Herr Weimann (Tel.: 09345 67316, moritz.weimann@kuelsheim.de).
Rathaus Külsheim: geöffnet (mit 3G-Regelung). Behördengänge sollen auf das unbedingt notwendige Maß reduziert werden. Termine nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel.: 09345 6730, rathaus@kuelsheim.de).
Anstatt persönlichem Erscheinen kann oft schon ein Telefonat oder eine E-Mail Klärung bringen. Bezahlungen sollen möglichst durch Überweisung erfolgen.
Bauhof: geöffnet (mit 3G-Regelung). Termine nur nach telefonischer Anmeldung (Tel. Bauhof: 09345 927882).
Schwimmbad: Ab dem 11.12.2021 bis vorraussichtlich einschließlich 13.01.2022 geschlossen.
Bücherei: geöffnet.
Schulen und Kindergärten: Präsenzunterricht bzw. –betreuung für alle. Über Neuregelungen werden die Eltern jeweils von den Einrichtungen informiert.
Jugendmusikschule: Präsenzunterricht, die Eltern werden über die Lehrkräfte informiert.
Friedhof: Bei Bestattungen ist die Anzahl der Teilnehmer nicht beschränkt. Die Begehung der Friedhöfe ist nicht eingeschränkt.

Sie brauchen Hilfe? Der St. Elisabeth-Verein Külsheim bietet Nachbarschaftshilfe unter Tel.Nr. 09345 931770, e-Mail: St-Elisabeth-Verein@web.de, in der Rathausstr. 1 (Blaues Haus), an.
Denken Sie bitte an die Tugenden der nachbarschaftlichen Hilfe. Achten Sie auf Ihre Mitmenschen! Helfen Sie dort, wo Hilfe benötigt wird!
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Ich wünsche uns allen, dass wir diese Pandemie gut überstehen. Ihr Thomas Schreglmann
Bürgermeister

Quelle: Stadt Külsheim

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