E-Akte statt Papierakte – Bayerisches Landesportal

E-Akte statt Papierakte – Bayerisches Landesportal

Das Landgericht Memmingen setzt als neuntes bayerisches Landgericht die E-Akte ein.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich stellt am

Montag, den 8. November 2021, ab 12:00 Uhr,
Landgericht Memmingen, Sitzungssaal IV (Raum 135)
Hallhof 1+4, 87700 Memmingen,

gemeinsam mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichts München, Dr. Hans-Joachim Heßler, und dem Präsidenten des Landgerichts Memmingen, Konrad Beß, den aktuellen Stand der Digitalisierung der bayerischen Justiz vor. Staatsminister Eisenreich und Präsident Dr. Heßler werden virtuell teilnehmen.

Die Medien sind zum digitalen Pressegespräch
herzlich eingeladen.

Wir bitten Sie, sich beim Pressereferat des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz anzumelden (Tel.: 089/5597-3111, E-Mail: presse@stmj.bayern.de). Danach werden Ihnen die Zugangsdaten für die Teilnahme am Pressegespräch übersandt, wenn Sie über Microsoft TEAMS digital teilnehmen wollen. Sie sind natürlich auch herzlich eingeladen, sich im Sitzungssaal einen persönlichen Eindruck von der neuen Technologie zu machen.

Es wird vor Ort und per Zuschaltung Gelegenheit zu Filmaufnahmen, Pressefotos und zu Interviews bestehen.

Hinweise für Teilnehmende vor Ort:

  • Einlass kann aufgrund der gebotenen Schutzmaßnahmen nur nach Anmeldung per E-Mail (presse@stmj.bayern.de) erfolgen.
  • Der Zugang ist nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen erlaubt. Der Nachweis einer mindestens 14 Tage zurückliegenden vollständigen Schutzimpfung gegen das Coronavirus (Impfnachweis), einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt (Genesenennachweis), oder des negativen Ergebnisses eines PCR-Tests, der höchstens 48 Stunden zurückliegt, bzw. eines PoC-Antigentests, der höchstens 24 Stunden zurückliegt (Testnachweis), ist bei Einlass in schriftlicher oder elektronischer Form vorzulegen.
  • Die Schutz- und Hygieneregeln sind zu beachten. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Zudem ist eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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