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Hamburg (ots)
- Gutachten: Verordnung zur geplanten Erlösabschöpfung hat keine Rechtsgrundlage und verstößt gegen EU-Grundfreiheiten
- Europaweiter Preisdeckel auf Importgas ist effektivere Maßnahme und könnte den Großhandelspreis für Strom spürbar senken
- Entlastung für Verbraucher*innen durch Absenkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Auszahlung eines Energiegeldes
Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Erlösabschöpfung verstößt gegen das EU-Recht. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Kanzlei Raue im Auftrag von LichtBlick verfasst hat.
Fehlende Rechtsgrundlage und Eingriff in staatliche Eigenverantwortung
Das Gutachten zeigt, dass die geplante Verordnung nicht auf die Ausnahmevorschrift der Krisenabwehr gestützt werden kann. Eine finanzielle Umverteilung von Stromproduzenten an Letztverbraucher*innen als sozialpolitische Maßnahme fällt nicht in den Bereich der Krisenabwehr.
Darüber hinaus verstößt die Verordnung gegen das Subsidiaritätsprinzip, da auf Ebene der EU-Mitgliedsstaaten bereits Einzelmaßnahmen getroffen wurden. Außerdem ist die vorgesehene Abschöpfung von Mehrerlösen unverhältnismäßig – die Regelung ließe sich leicht umgehen und würde ins Leere laufen. Sie greift zusätzlich in die Grundfreiheiten des EU-Vertrags ein und gefährdet die Versorgungssicherheit im europäischen Stromnetz.
„Wir brauchen eine effektive Krisenbekämpfung, aber nicht auf Kosten der Versorgungssicherheit und zu Lasten der Erneuerbaren“, kritisiert Markus Adam, Chefjurist bei LichtBlick. „Eine Erlösobergrenze würde den dringend notwendigen Ausbau der Erneuerbaren spürbar verlangsamen“, so Adam.
Preisdeckel auf Importgas würde Strompreis massiv senken
Als weitaus effektiver und rechtlich umsetzbarer ist ein kurzfristiger EU-Preisdeckel auf Importgas. „Diese Obergrenze würde nicht nur die Gaspreise spürbar niedrig halten, sondern auch den Strompreis deutlich bremsen, der momentan ebenso steigt“, sagt Adam. Eine von LichtBlick beauftragte Analyse von Aurora Energy Research zeigt, dass je nach Höhe der Obergrenze eine Reduktion des Strompreises im Großhandel um bis zur Hälfte möglich wäre. Selbst bei einer konservativen Umsetzung würde der Stromgroßhandelspreis um ein Drittel sinken.
Sofern es dafür keine notwendige Mehrheit auf EU-Ebene gibt, könnte statt der rechtswidrigen Erlösobergrenze eine einmalige, moderate Übergewinnsteuer, wie sie derzeit für fossile Energieträger vorgesehen ist, auch für Stromproduzenten eingeführt werden.
Schnelle und effektive Entlastung für Letztverbraucher*innen
Um Verbraucher*innen schnell und unbürokratisch zu entlasten fordert LichtBlick eine zeitnahe Absenkung der Mehrwertsteuer für Strom auf 7 Prozent. Für kleine und mittlere Einkommen muss ein Energiegeld eingeführt werden, das die gestiegenen Nebenkosten abfedert – steuerfinanziert oder über ein Sondervermögen Energiekrise.
Entfesselung der Erneuerbaren statt Erlösabschöpfung und Bremse
Langfristig hilft auch für die Preise von Endverbraucher*innen nur ein stärkerer Ausbau der Erneuerbaren und ein sukzessiver Gas-Ausstieg. „Statt des benötigten Schubs wirkt die jetzt geplante rechtswidrige Erlösabschöpfung dem Ausbau der Erneuerbaren entgegen – und ist damit letztlich abträglich für den Schutz der Endverbraucher*innen“, so Adam. „Ziel muss aber sein, die deutsche Abhängigkeit von Energieimporten durch Erneuerbare dauerhaft und schnell zu minimieren. Kurz gesagt: Mehr Angebot zur derzeitigen Nachfrage schaffen.“ Die konzertierte Beschleunigung auf Planungsebene, die aktuell bei den LNG-Terminals beobachtet werden kann, wird auch beim Ausbau der Windenergie und Solarenergie sowie bei der Wärmewende dringend gebraucht.
Das vollständige Gutachten gibt es hier als Download.
Pressekontakt:
Anja Fricke, Senior Communication Manager
Tel. +49 151 41972957, anja.fricke@lichtblick.de
LichtBlick SE, Zirkusweg 6, 20359 Hamburg
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Original Quelle Presseportal.de
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