Erste Kliniken klagen über Kündigungen wegen Corona-Impfpflicht

Krankenhaus zur Weihnachtszeit, über dts Nachrichtenagentur


Foto: Krankenhaus zur Weihnachtszeit, über dts Nachrichtenagentur

Berlin (dts Nachrichtenagentur) – Erste Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Deutschland klagen über Kündigungen, die mit der Impfpflicht im Gesundheitswesen zusammenhängen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage des „Handelsblatts“ unter Betreibern und Berufsverbänden.

Die Auswirkungen sind regional und nach Größe der Einrichtungen unterschiedlich: Im Universitätsklinikum im hessischen Hanau befürchtet man, dass drei bis fünf Prozent der Angestellten den Job wegen der Impfpflicht wechseln werden. Auch bei der Uniklinik Dresden hat man Abgänge verzeichnet. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (Devap), der die diakonischen Einrichtungen vertritt, teilt mit: „Es liegen bereits vereinzelt Kündigungen vor“, weitere würden erwartet. Die Caritas, die in katholischer Trägerschaft Pflegeheime betreibt, berichtet von ersten Beschäftigten, die etwa in den Einzelhandel wechseln.

Die Impfpflicht werde „große Lücken reißen und mancherorts die Versorgung gefährden“. Durch die Impfpflicht dürfte sich die ohnehin angespannte Personalsituation im deutschen Gesundheitswesen weiter verschärfen. „Die Personaldecken sind so dünn, dass jede weitere Lücke, die entsteht, nicht geschlossen werden kann“, teilt der Deutsche Pflegerat mit. Von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) heißt es, dass es „an einzelnen Standorten zu Problemen kommen kann“.

Gerade in Ostdeutschland und Teilen von Süddeutschland könnte die Patientenversorgung gefährdet sein: Der evangelische Verband Devap sieht im Westen eine Quote von 84 Prozent, im Osten liegt sie nur bei 55 Prozent. Die Caritas stellt fest, dass die Impfquote in ostdeutschen Bundesländern und in Teilen Bayern und Baden-Württembergs unter 70 Prozent liegen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sieht vor, dass Beschäftigte in Arztpraxen, Kliniken oder Pflegeheimen bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie geimpft oder genesen sind – oder ein Attest, nicht geimpft werden zu können.

dts Nachrichtenagentur

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