Fragen und Antworten zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell: Baden-Württemberg.de

Fragen und Antworten zur Testpflicht und zum 2G-Optionsmodell: Baden-Württemberg.de

Ja, überall, wo es eine Testpflicht gibt, dürfen die Anbieter oder Veranstalter unter bestimmten Voraussetzungen auch überwachte Selbsttests anbieten, wodurch der Testnachweis vor Ort erbracht werden kann. Das ist also beispielsweise möglich in der Gastronomie, bei (Sport-)Vereinen und bei (privaten) Bildungsanbietern. Der Nachweis gilt dann allerdings nur für den Zutritt zu dieser Veranstaltung, zu deren Zutritt er durchgeführt wurde. Beispiel: Mit dem negativen Testergebnis des Hallenbadbesuchs am Nachmittag kann man also nicht am Abend ein Restaurant betreten.

Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

Vermisst: 3-jährige Madeleine McCANN am 03.05.2007 in Praia da Luz / Portugal – Mordverdacht – Zeugen gesucht

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen