Geflügelpest in Bayern festgestellt – Main-Tauber-Kreis bereitet sich auf Saison 2021/2022 vor

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Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bereitet sich auf die Geflügelpest-Saison 2021/2022 vor. Anlass ist, dass es seit Mitte Oktober 2021 in Norddeutschland wieder vermehrt Funde von Wildvögeln gibt, die mit dem hochpathogenen Geflügelpestvirus (HPAIV) infiziert sind. Auch in Bayern ist ein erster Fall der hochansteckenden Tierseuche amtlich bestätigt worden. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) stuft das Risiko hoch ein, dass sich HPAIV H5 bei Wildvögeln ausbreitet sowie auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland übertragen wird.

Das Veterinäramt empfiehlt dringend, Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern. Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden nochmals gebeten, ihren Betrieb und die Anzahl der gehaltenen Vögel beim Veterinäramt registrieren zu lassen, falls noch nicht geschehen.

Deutschland und Europa erlebten ab Oktober 2020 bis April 2021 die bisher schwerste Geflügelpest-Tierseuche. Obwohl ein deutlicher Rückgang der Ausbrüche im Laufe des Frühjahrs 2021 zu verzeichnen war, erfolgten Nachweise von HPAIV bei Wasser- und Greifvögeln über den Sommer hinweg vor allem in den nordischen Ländern Europas.

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Wirt im wilden Wasservogel hat. Die Viren treten in zwei Varianten (gering- und hochansteckend) und in verschiedenen Untertypen auf. Eine durch Influenza-Viren hervorgerufene Erkrankung, insbesondere bei Enten und Gänsen, verursacht in der Regel nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können sich diese Viren spontan zu einer hochansteckenden Form verändern, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt.

Das Veterinäramt weist nochmals darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und -halter bei ungewöhnlich hohen Verlusten bei ihren Tieren unverzüglich ihre Tierärztin, ihren Tierarzt oder das Veterinäramt informieren sollten. Dies ist der Fall, wenn innerhalb von 24 Stunden drei oder mehr pro 100 gehaltene Tiere sterben. Ebenso gilt dies, wenn die Halterin oder der Halter neurologische Symptome beobachten, zum Beispiel Teilnahmslosigkeit, Kopfdrehen, Gleichgewichtsstörungen, einen starken Rückgang der Legeleistung bei Legehennen oder eine ungenügende Gewichtszunahme bei Mastgeflügel. Darüber hinaus wird die Bevölkerung gebeten, verendete Wildvögel beim Veterinäramt zu melden und diese nur mit Handschuhen anzufassen.

Das Veterinäramt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis steht Geflügelhalterinnen und -haltern bei spezifischen Fragen, auch in Sachen Biosicherheit, per E-Mail an veterinaeramt@main-tauber-kreis.de oder unter der Telefonnummer 07931/4827-6253 zur Verfügung. Ausführliche Informationen gibt es unter www.main-tauber-kreis.de/veterinaeramt.

Weitergehende Informationen sind auch auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts unter www.fli.de zu finden.

Quelle : Main-Tauber-Kreis.de

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