Information über Energiekosten – Berlin.de
In Medienberichten wurde über Schreiben der landeseigenen Wohnungsgesellschaften berichtet, in denen Mieterinnen und Mieter über steigende Energie- und Heizkosten unterrichtet wurden. Bei den verschickten Schreiben handelt es sich um die bundesgesetzlich vorgeschriebene offizielle Information der Mieterinnen und Mieter über die steigenden Energie- und Heizkosten. In diesem Schreiben wird ausdrücklich formuliert: „Die mitgeteilten Informationen dienen somit zu Ihrer Orientierung und stellen keine verbindlichen Aussagen über die tatsächlichen in der aktuellen Heizperiode zu erwartenden Kosten dar.“
Dazu sagte Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel: „Es ist wichtig, dass wir die Mieterinnen und Mieter kontinuierlich über die bestehenden Hilfs- und Entlastungsmaßnahmen informieren. Wie diese fortlaufende Information umgesetzt werden kann, besprechen wir gerade mit den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Die Unterstützungen von Bund und Land sind zahlreich und helfen den Mieterinnen und Mietern in schwierigen Situationen. Wir müssen vorsorglich auf steigende Energiepreise hinweisen, das ist unstrittig, aber wir müssen auch klar sagen: Wir helfen den Menschen.“
Senator Andreas Geisel betonte, dass der Deutsche Bundestag am 01.12.2022 zur Entlastung der Haushalte die Strompreisbremse, die Gaspreisbremse und die Wärmekostenbremse beschlossen hat und dafür eine Summe von 200 Milliarden Euro bereitstellt. Die alarmierenden Beispielrechnungen aus dem Oktober träfen in dieser Form nicht mehr zu.
„Die anhaltenden Kostensteigerungen bei der Energieversorgung der Berliner Mieterinnen und Mieter der landeseigenen Wohnungsunternehmen machen weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung des Mieterschutzes und zur Vermeidung von Wohnungsverlusten notwendig“, sagte Andreas Geisel. Mit Senatsbeschluss vom 27.9.2022 wurde das sog. ‚Kündigungsmoratorium‘ beschlossen, in dem die landeseigenen Wohnungsunternehmen dazu verpflichtet wurden, keine Kündigungen wegen Zahlungsrückständen aufgrund von zu zahlenden Energiekostensteigerungen auszusprechen.
Der von Senator Geisel angekündigte Mietenstopp verlängert das Kündigungsmoratorium bis zum 31.12.2023. Gleichzeitig werden die städtischen Wohnungsunternehmen bis zum 31.12.2023 verpflichtet, keine Mieterhöhungen auszusprechen. Dieser ‚Mietenstopp‘ betrifft alle Mieterhöhungen, unabhängig ihrer rechtlichen Grundlage, die mit Wirkung zum 1.11.2022 ausgesprochen bzw. vereinbart wurden. Bereits erfolgte Mieterhöhungen zum 1.11.2022 und später werden zurückgenommen.
Der Senat von Berlin hat ebenfalls alle privaten Vermieterinnen und Vermieter aufgerufen, diese Mieterschutzmaßnahmen in ihre Unternehmenspolitik zu übernehmen und im Rahmen ihrer Verantwortung für eine solidarische Zivilgesellschaft in gleicher Weise zu verfahren.
Finanzielle Entlastungen der Haushalte in Berlin ermöglicht außerdem ab Januar 2023 das neue Wohngeld mit einem Heizkostenzuschuss. Beschlossen im Berliner Haushalt wurde auch ein Härtefallfonds, der für Energiekostenzuschüsse in Härtefällen zur Verfügung steht.
Bestand haben auch weiterhin die Härtefallregelungen, die der Senat von Berlin zum Schutz und zur Entlastung der Mieterinnen und Mieter sowohl in der Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“ mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als auch mit den das Bündnis „Wohnungsneubau und bezahlbares Wohnen“ Unterzeichnenden vereinbart hat.
Informationen zum Mietenservice der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen finden Sie hier: www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mieten
Eine Übersicht über die Hilfspakete gibt es hier: www.berlin.de/energie
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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