Kein Winterdienst in Grün- und Erholungsanlagen
In der kalten Jahreszeit steigt die Gefahr von Glätte durch Schnee und überfrierende Nässe.
Das Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg von Berlin wünscht allen Bürger_innen einen unfallfreien Winter und nimmt dies zum Anlass, auf die geltende Rechtslage hinzuweisen, wonach innerhalb von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, wie auch in den vergangenen Jahren, gemäß § 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes keine Verpflichtung zur Schnee- und Eisglättebeseitigung besteht.
Die Benutzung der Gehwege innerhalb der Anlagen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Land Berlin übernimmt keine Haftung bei Unfällen und etwaigen Schäden, die infolge von vereisten oder schneebedeckten Flächen entstehen können. Daher ist bei der Benutzung der Grünanlagenwege bei winterlichen Witterungsbedingungen besondere Vorsicht sowie der Witterung angepasstes Schuhwerk geboten.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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