Klage gegen Gebühren für die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft

Klage gegen Gebühren für die Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft

Verwaltungsgericht prüft Rechtmäßigkeit einer Satzung

Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover verhandelt am Dienstag, den 10. Oktober 2023 um 14.00 Uhr und 15.00 Uhr in Sitzungssaal 1 Klagen gegen die Satzung der Landeshauptstadt Hannover über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter im Stadtgebiet.

Die Kläger wenden sich gegen einen Gebührenbescheid der Landeshauptstadt Hannover, mit dem sie in Höhe von monatlich 411 EUR für ihre Unterbringung in einer städtischen Obdachlosenunterkunft herangezogen werden. Am 26. März 2020 beschloss der Rat der Landeshauptstadt Hannover eine neue Satzung über die Unterbringung Obdachloser und Geflüchteter im Stadtgebiet, die zum 1. August 2020 in Kraft trat. Die Benutzungsgebühr für Einzelpersonen wurde darin von 159 EUR auf 411 EUR pro Monat erhöht.

Für weitergehende Informationen wird auf die Pressemitteilung vom 16. Februar 2023 Bezug genommen.

Az. 10 A 5836/20 und 10 A 683/22

Original Quelle Niedersachsen.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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