Klares Zeichen bei Strafverfolgung von antisemitisch motivierten Straftaten: Baden-Württemberg.de
Die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe haben in einem Runderlass an alle Staatsanwaltschaften eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben.
Vor dem Hintergrund einer möglichen Zuspitzung der Lage im Nahen Osten ist auch in Baden-Württemberg mit einer Ausweitung von propalästinensischen Demonstrationen und der Zunahme von antisemitischen Vorfällen zu rechnen. Die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe haben daher in einem Runderlass an alle Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs eine Orientierungshilfe zur Bewertung von Parolen und Kennzeichen im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen herausgegeben.
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte: „Antisemitismus hat in Baden-Württemberg keinen Platz. Antisemitisch motivierte Straftaten werden in Baden-Württemberg nach wie vor mit großer Konsequenz und mit Nachdruck verfolgt. Der hohe Stellenwert der Verfolgung dieser Straftaten zeigt auch der jüngste Erlass der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Stuttgart und Karlsruhe. Für den Erlass und die darin enthaltene Orientierungshilfe bin ich sehr dankbar. Sie ermöglicht eine noch konsequentere Strafverfolgung – auch damit setzen wir ein klares Zeichen gegen Antisemitismus bei uns in Baden-Württemberg.“
Erlass mit Hinweisen zur Bearbeitung von antisemitisch motivierten Straftaten
Bereits 2020 richtete das Justizministerium einen Erlass an die Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs mit Hinweisen zur Bearbeitung von antisemitisch motivierten Straftaten. Bei den Staatsanwaltschaften in Baden-Württemberg erfolgt die Bearbeitung als politische Strafsachen in Spezialdezernaten für Staatsschutz. Die besondere Bedeutung führt auch dazu, dass bei derartigen Straftaten Einstellungen etwa wegen Geringfügigkeit (sogenannte Opportunitätseinstellungen) nur in seltenen Ausnahmefällen und in engen Grenzen in Betracht kommen können.
Ministerin Gentges weiter: „Die Bilder aus Israel zeigen ein unermessliches Grauen. Sie zeigen uns auch, dass wir in unseren Anstrengungen bei der Bekämpfung des Antisemitismus in jeglicher Erscheinungsform nicht nachlassen dürfen. Derartigem Hass in unserer Gesellschaft treten wir mit allen gebotenen staatlichen Mitteln, in sämtlichen Bereichen und mit hoher Priorität entgegen.“
In dem Erlass sind Parolen und Ausrufe aufgeführt, die bei pro-palästinensischen Veranstaltungen – auch in anderen Ländern – festgestellt wurden. Ferner sind Symbole aufgeführt, die eine Strafbarkeit nach §§ 86, 86a StGB nach sich ziehen können. Bei der strafrechtlichen Beurteilung ist eine staatsanwaltschaftliche Einzelfallbewertung erforderlich.
Original Quelle Baden-Wuerttemberg.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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