Kommenatr zu Polen und Reparation

Mitteldeutsche Zeitung

Halle/MZ (ots)

Keine Frage, Deutschland hat mit seinem Vernichtungskrieg in Polen schwere Schuld auf sich geladen, und Forderungen nach Wiedergutmachung sind nachvollziehbar. Die Bundesrepublik steht jedoch auf dem Standpunkt, dass mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 zwischen BRD, DDR und den ehemaligen Besatzungsmächten USA, UdSSR, Frankreich und Großbritannien alle Reparationsansprüche abgeschlossen sind. Allerdings sind in dem Vertrag Reparationen gar nicht erwähnt worden. Insofern besteht hier völkerrechtlich eine Unschärfe. Dennoch bleibt es fraglich, ob 77 Jahre nach Kriegsende solche Ansprüche noch durchsetzbar sind, zumal mit dem Weltkriegssieger Sowjetunion, der damaligen Volksrepublik Polen und der DDR innerhalb des Ostblocks auch Reparationen geleistet wurden.

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