Frankfurt (ots)
Leben darf nicht zum Zwang werden. Auf diesem Gedanken beruht das Freiheitsrecht, sich zu töten und dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Staat, der das respektiert, darf suizidwillige Menschen nicht paternalistisch bevormunden und ihre Helfer:innen nicht kriminalisieren.
Seit Jahren streiten Politik und Gesellschaft darüber, welche Regeln der Staat bei der Sterbehilfe setzen darf, um Leben zu schützen, ohne das Selbstbestimmungsrecht zu missachten. Die aktuelle Debatte lässt befürchten, dass auch ein neues Gesetz nicht das enthalten wird, was geboten wäre: einen möglichst klaren Weg zu einem selbstbestimmten Tod aufzuzeigen.
Ein kluger Gesetzgeber täte gut daran, sich nicht in Details zu verlieren, sondern den Weg in einen selbstbestimmten Tod zu ermöglichen. Ansonsten sollte sich der Staat aus diesem sensiblen Grenzbereich menschlicher Existenz heraushalten. Doch danach sieht es nicht aus. Im schlechtesten Fall läuft es auf eine Strafnorm hinaus, die wieder in Karlsruhe landet.
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