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Die Kontaktpersonen-Nachverfolgung in den Gesundheitsämtern in Baden-Württemberg wurde grundlegend überarbeitet und geändert. Sie konzentriert sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden, auch nicht durch das Gesundheitsamt des Main-Tauber-Kreises.
Nichtsdestotrotz gilt für bestätigt Infizierte laut Sozialministerium Baden-Württemberg nach wie vor die Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird. Wichtig sei zudem die Hygienevorschriften einzuhalten, zum Beispiel Maske zu tragen, auf Abstand zu achten und regelmäßig zu lüften.
„Wir begrüßen es ausdrücklich, dass das Land die Vorgaben für das Fall- und Kontaktpersonenmanagement grundlegend geändert hat. In der aktuellen Situation ist es sinnvoll, dass die Gesundheitsämter ihre begrenzten Personalressourcen noch stärker als bisher für konkrete Ausbruchsgeschehen und vulnerable Personengruppen einsetzen können“, sagt Erster Landesbeamter Florian Busch.
Das Sozialministerium teilte mit, dass es oberstes Ziel sei, Ausbruchsgeschehen einzudämmen und den Schutz vulnerabler Personengruppen sicher zu stellen. Die Ermittlung von Fällen und Kontaktpersonen müsse daher dort gewährleistet werden, wo Personen besonders gefährdet sind, wie beispielsweise in Altenheimen und Pflegeeinrichtungen.
Personen mit Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion sollten sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen. Da derzeit auch viele andere Erreger kursieren, kommen auch andere Ursachen in Betracht. Testmöglichkeiten für Personen mit Corona-Symptomen sind auf der Website der Kassenärztlichen Vereinigung unter www.kvbawue.de/buerger/notfallpraxen/corona-anlaufstellen/corona-karte zu finden.
Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test müssen sich in häusliche Absonderung begeben. Diese beträgt in der Regel 14 Tage. Informationen gibt es auf den Websites des Sozialministeriums unter www.sozialministerium.baden-wuerttemberg.de oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.bzga.de. Personen, die keine Symptome haben und geimpft sind, können sich nach fünf Tagen per PCR-Test freitesten und dann die Absonderung beenden, wenn das Ergebnis negativ ist.
Ungeimpfte Haushaltsangehörige von positiv getesteten Personen müssen ebenfalls für zehn Tage in Absonderung. Diese kann vorzeitig beendet werden durch einen negativen PCR-Test ab Tag fünf der Absonderung oder durch einen negativen Antigen-Schnelltest ab Tag sieben der Absonderung. Für Schülerinnen und Schüler und regelmäßig getestete Kita-Kinder genügt ein Antigen-Schnelltest.
Personen, die Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, sollten Kontakte weitestgehend reduzieren und beim Auftreten von Symptomen ärztlichen Rat einholen sowie sich testen lassen. Einrichtungen, in denen vulnerable Personen betreut werden, sollen sich beim Auftreten von Corona-Fällen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen. Für den Main-Tauber-Kreis ist dies das Gesundheitsamt beim Landratsamt, Telefon 09341/82-5579, E-Mail gesundheitsamt@main-tauber-kreis.de.
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