Konzeptförderung für Produktionsorte für die Jahre 2024 bis 2027 ausgeschrieben
Das Land Berlin fördert Produktionsorte, denen eine längerfristige Planungssicherheit ermöglicht werden soll, befristet institutionell. Als Produktionsorte sind Theater, produzierende Aufführungsorte, Aufführungsorte mit eigener Programmgestaltung so wie Orte, die der Produktion, Entwicklung und Recherche dienen in den Bereichen Tanz sowie darstellende und performative Künste aller Genres zu verstehen. Konzeptförderung können Produktionsorte erhalten, die sich durch ihre bisherige künstlerische Arbeit bereits ausgewiesen und entsprechende öffentliche Resonanz erfahren haben.
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der Beurteilung der Spielplankonzeption der Produktionsorte. Die Empfehlung, welche Theater und Produktionsorte ab 2024 Konzeptförderung erhalten sollen, erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der Evaluation durch unabhängiger Sachverständige, deren Namen zur gegebenen Zeit bekannt geben werden.
Für die Bewerbung ist ein formloser schriftlicher Antrag in vierfacher Ausfertigung zu stellen.
Dem Antrag ist ein künstlerisches Konzept für den vierjährigen Förderzeitraum sowie eine konkrete Planung und deren Umsetzung (einschließlich Finanzierung) für die ersten beiden Förderjahre beizufügen. Der Antrag ist postalisch an folgende Adresse zu richten:
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Stichwort: Konzeptförderung
Brunnenstraße 188-190,
10119 Berlin-Mitte
Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2022
Die genauen Ausschreibungsbedingungen und Bewerbungsvoraussetzungen können dem Informationsblatt:
und der Internetseite der Senatsverwaltung für Kultur und Europa:
entnommen werden.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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