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05.10.2023
Dieser Termin gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/23 die nächstgelegene weiterführende Schule ab der Jahrgangsstufe 11 bzw. die Berufsschule besucht haben und deren Fahrtkosten 490 Euro pro Schuljahr übersteigen.
Der Eigenanteil entfällt für Familien, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Bürgergeld oder Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) bezogen haben. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage der Originalfahrkarten oder geeigneter Zahlnachweise erfolgen.
Weitere Informationen:
Schülerbeförderung
Landratsamt Miltenberg
E-Mail: daniel.voelker@lra-mil.de
Tel-Nr. 09371 501-341
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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