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04.01.2022
An den letzten beiden Montagen wurden im Landkreis Miltenberg vermehrt sogenannte „Spaziergänge“ festgestellt. Unter „Spaziergängen“ versteht man aktuell stumme Kundgebungen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, zu denen insbesondere über Chatgruppen sowie soziale Netzwerke im Internet aufgerufen wird. Die Teilnehmenden ziehen teilweise mit Lichtern oder Laternen durch den Versammlungsort. Die zuständige Versammlungsbehörde des Landratsamtes Miltenberg weist darauf hin, dass diese vorab geplanten „Spaziergänge“ anzeigepflichtige Versammlungen darstellen und Verstöße gegen die Anzeigepflicht die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Folge haben können. Irrtümlicherweise wird regelmäßig davon ausgegangen, dass Versammlungen zuvor durch das Landratsamt genehmigt werden. Das ist jedoch nicht der Fall. Versammlungen sind grundgesetzlich geschützt, weswegen hierfür keine Erlaubnis, sondern lediglich eine Anzeige erforderlich ist.
Bei einer Anzeige im Vorfeld, die mindestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe zu erfolgen hat, können im Zusammenwirken von Ordnungsbehörden, Polizei und Versammlungsleiter Gefahren für alle Beteiligten reduziert werden. Verkehrsbehinderungen und gefährliche Situationen beim Überqueren von Straßen im Dunkeln können auf diese Weise verhindert oder zumindest minimiert werden.
Bei der Anzeige im Vorfeld sind neben dem Versammlungsthema, Wegstrecke, Datum und Uhrzeit vor allem anzugeben, wie viele Ordner für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sorgen. Die Anmeldung einer Versammlung stellt die rechtssichere Möglichkeit der Kundgebung dar und ermöglicht gewisse Erleichterungen. So ist hier insbesondere die Regelung der Kontaktbeschränkung zu nennen, wonach ab dem 28.12.2021 bei privaten Zusammenkünften auch bei Geimpften und Genesenen maximal zehn Personen erlaubt sind, welche bei Versammlungen nicht greift. Die Polizeidienststellen sowie der Landkreis bedanken sich an dieser Stelle, dass die bisher stattgefundenen Versammlungen ruhig und friedlich abgelaufen sind.
Versammlungsleitende sollen sich im Vorfeld bitte rechtzeitig an die zuständige Versammlungsbehörde wenden. Versammlungsteilnehmerinnen und Teilnehmer sollen sich bitte beim faktischen Versammlungsleitenden vergewissern, dass die Versammlung behördlich angezeigt worden ist. Denn nur vorab angezeigte Versammlungen sind gesetzeskonform und stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes. Alle Teilnehmende tragen durch ihr Verhalten zu einem Stück mehr Sicherheit im Landkreis bei. Sollten bei den Versammlungen Teilnehmerinnen und Teilnehmer auffallen, die extremistisches Gedankengut zu verbreiten versuchen, empfiehlt das Landratsamt die vertrauensvolle Kontaktaufnahme mit der örtlichen Polizeidienststelle.
Das Anzeigeformular für Versammlungen ist hier (Link) abrufbar. Für weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landratsamtes gerne zur Verfügung.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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