[ad_1]
05.11.2021
Es kann deshalb künftig dazu kommen, dass Kontaktpersonen beim Vorliegen bestimmter Fallkonstellationen nicht mehr aktiv durch das Gesundheitsamt nachverfolgt werden. In diesen Fällen ist dennoch eine Information der engen Kontaktpersonen außerhalb des Hausstandes durch die positiv getestete Person selbst anzuraten. Diese wird vom Gesundheitsamt entsprechend instruiert. Die Kontaktpersonen werden dann gebeten ein Web-Formular auszufüllen. Erst anhand des ausgefüllten Formulars kann eine Quarantänebescheinigung für den Arbeitgeber oder für die Freitestung ausgestellt werden.
Durch die infizierte Person direkt kontaktierte enge Kontaktpersonen ohne Beschwerden, die vollständig geimpft oder genesenen sind (wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt), müssen sich nicht zwingend beim Gesundheitsamt melden. Es wird jedoch dringend empfohlen, bis 14 Tage nach dem letzten Kontakt mit dem bestätigten COVID-19-Fall Kontakte zu reduzieren und Symptommonitoring zu betreiben.
Diejenigen engen Kontaktpersonen, die regulär vom Gesundheitsamt nachverfolgt werden, werden entsprechend kontaktiert. Auch sie erhalten eine Quarantäneanordnung, welche in der Folge die Freitestung ermöglicht.
[ad_2]
Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
Hinterlasse jetzt einen Kommentar