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Elf weitere Personen genesen
Inzwischen sind elf weitere und damit insgesamt 3335 Personen wieder genesen. Damit sind derzeit 292 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 49 (+5), Boxberg: 24 (+3), Creglingen: 17, Freudenberg: 6 (+1), Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 38 (+2), Igersheim: 22 (+1), Königheim: 4, Külsheim: 10, Lauda-Königshofen: 31 (+7), Niederstetten: 10 (+1), Tauberbischofsheim: 15 (+4), Weikersheim: 27, Werbach: 0, Wertheim: 36 (+3) und Wittighausen: 0.
16 weitere Fälle von Virus-Mutation nachgewiesen
Bei 16 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich jeweils um die britische Variante (B.1.1.7). Damit wurde nunmehr bei insgesamt 150 Fällen im Landkreis eine Virusmutation festgestellt.
Quarantäne für Evangelischen Kindergarten Elpersheim aufgehoben
Die vorsorglich angeordnete Quarantäne für den Evangelischen Kindergarten Elpersheim konnte nach Vorliegen der PCR-Testergebnisse aufgehoben werden.
Sieben-Tage-Inzidenz bei 188,8
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Dienstag, 23. März, gemäß der Berechnung des Gesundheitsamtes Main-Tauber-Kreis bei 188,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (17. bis 23. März) je 100.000 Einwohner. Rechtlich maßgeblich ist allein der Wert, den das Landesgesundheitsamt (LGA) in seinem täglichen Lagebericht unter www.gesundheitsamt-bw.de veröffentlicht.
Landesregierung passt Corona-Verordnung an
Die Landesregierung hat die allgemeine Corona-Verordnung angepasst. Die neuen Regeln gelten seit Montag, 22. März. Aufgrund der aktuell gefassten Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz zu einem weiter verschärften Lockdown über die Ostertage ist kurzfristig mit einer weiteren Anpassung der Verordnung durch das Land zu rechnen.
Im Zuge der aktuellen Änderung wurde die erweiterte Maskenpflicht – also die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder FFP2-/KN95-/N95-Maske – auf die Grundschulen und die weiterführenden Schulen ausgedehnt. Die erweiterte Maskenpflicht gilt für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte.
Die bisherige Ausnahme für Kinder von sechs bis einschließlich 14 Jahren bei der allgemeinen Maskenpflicht entfällt. Anstatt einer so genannten Alltagsmaske müssen nun auch Kinder eine medizinische oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
Ebenso besteht nun Maskenpflicht für das Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten. Davon ausgenommen sind Situationen, bei denen nur mit den Kindern besteht. Weitergehende Regelungen können die Einrichtungen beschließen.
Zur Wahrung des Abstandsgebots wird in weiteren Bereichen der Schulen Wechselunterricht zugelassen. Dies betrifft die Klassenstufen 5 und 6 sowie alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie SBBZ mit anderen Förderschwerpunkten mit diesen Bildungsgängen.
Nachhilfeunterricht kann in Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern in Präsenz stattfinden. Auch hier gilt die erweiterte Maskenpflicht.
Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis sind im Rahmen der „Notbremse“ aber nur Online-Angebote zulässig. Letzteres ist im Main-Tauber-Kreis der Fall.
Autokinos dürfen wieder öffnen. Auch Autokonzerte und Autotheater können wieder stattfinden.
In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie in der medizinischen Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.
Fahrschulen dürfen auch Aufbauseminare nach § 2b Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahreignungsseminare nach § 4a StVG durchführen.
Die jeweils aktuelle Corona-Verordnung kann unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ abgerufen werden.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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