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Neun weitere Personen genesen
Darüber hinaus sind neun weitere und damit insgesamt 4782 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 159 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 17, Boxberg: 12 (+1), Creglingen: 3, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 7, Grünsfeld: 5, Igersheim: 1, Königheim: 3, Külsheim: 3, Lauda-Königshofen: 24, Niederstetten: 25, Tauberbischofsheim: 9 (+1), Weikersheim: 3, Werbach: 0, Wertheim: 42 (+3) und Wittighausen: 3.
16 weitere Fälle von Virus-Mutationen nachgewiesen
Bei 16 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborprobe die britische Variante (B.1.1.7) des Coronavirus nachgewiesen. Nunmehr wurde bei insgesamt 1042 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Sieben-Tage-Inzidenz laut RKI am Freitag bei 62,7
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Freitag, 28. Mai, nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 62,7. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (21. bis 27. Mai) je 100.000 Einwohner.
Vor weiteren Öffnungen mindestens 14 Tage Beobachtungszeit erforderlich
Der Main-Tauber-Kreis wird am Sonntag, 30. Mai, nicht in die Öffnungsstufe 2 wechseln. Damit wird eine Empfehlung des Sozialministeriums Baden-Württemberg gegenüber der Landkreisverwaltung umgesetzt. Vielmehr wird die Situation nun weitere 14 Tage lang beobachtet, ehe dann frühestens am Samstag, 12. Juni, der Wechsel in die zweite Öffnungsstufe erklärt werden und am Sonntag, 13. Juni, erfolgen kann. Dabei ist auch zu beachten, dass für die Zeit ab dem 12. Juni eine neue Corona-Verordnung mit möglicherweise geänderten Regelungen angekündigt ist.
Die zweite Öffnungsstufe setzt zwei Dinge voraus: Zum einen muss in dem betreffenden Stadt- oder Landkreis die Bundesnotbremse aufgehoben worden sein und daraufhin der Wechsel in die erste Öffnungsstufe stattgefunden haben. Dies ist im Main-Tauber-Kreis seit Samstag, 15. Mai, der Fall. Zum anderen muss in dem Stadt- oder Landkreis aber zusätzlich innerhalb von 14 Tagen eine sinkende Tendenz bei der Sieben-Tage-Inzidenz vorliegen. Diese Voraussetzung liegt im Main-Tauber-Kreis aktuell leider nicht vor.
Konkret liegt eine sinkende Tendenz im Sinne der Corona-Verordnung des Landes nur dann vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe durchschnittlich unter der Sieben-Tage-Inzidenz des ersten Tages dieser Öffnungsstufe liegt. Es werden also ab Tag 1 der Öffnungsstufe die Werte der folgenden 14 Tage zusammengezählt und durch 14 geteilt. Somit wird sichergestellt, dass Schwankungen zwar stattfinden können, aber der Verlauf insgesamt sinkend ist.
Zum weiteren Ausgleich ist es für Kreise, die bereits unter dem Inzidenzwert von 50 sind, dann möglich, in die nächste Stufe einzutreten, wenn die Inzidenz zwar steigt, aber innerhalb der 14 Tage im Schnitt unter 50 bleibt.
In allen Fällen verbleibt der Kreis 14 Tage auf einer Öffnungsstufe. Danach entscheidet sich, ob die nächste Öffnungsstufe möglich ist.
Die Durchschnittsinzidenz für die 14 Tage seit Beginn der Öffnungsstufe 1 im Main-Tauber-Kreis liegt bei 54,32, also über dem Wert des ersten Tages, dem 15. Mai. Damals betrug der Inzidenzwert 43,8. Auch befand sich der Inzidenzwert an den meisten Tagen des relevanten Zeitraums vom 15. bis zum 28. Mai über und nicht unter dem Wert von 50. Jedoch besteht bei einer durchschnittlichen Sieben-Tage-Inzidenz, die über dem Schwellenwert von 50 liegt, die begründete Gefahr weiter ansteigender Infektionszahlen, so dass es gerechtfertigt ist, vor dem nächsten Öffnungsschritt zunächst einen weiteren 14-tägigen Beobachtungszeitraum anzuschließen.
Ein Eintreten in die Öffnungsstufe 2 hätte zum Beispiel zur Folge, dass die Gastronomie wieder bis 22 Uhr anstatt nur bis 21 Uhr Speisen und Getränke vor Ort anbieten dürfte. Kulturveranstaltungen dürften erstmals wieder in Innenräumen stattfinden, und dies mit bis zu 100 Besucherinnen und Besuchern. Im Außenbereich wären wieder 250 Besucherinnen und Besucher erlaubt. Zu den weiteren Regelungen der Öffnungsstufe 2 würde unter anderem gehören, dass der kontaktarme Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios innen und außen mit maximal einer Person je 20 Quadratmeter erlaubt wäre. Auch der Gemeindegesang bei Veranstaltungen zur Religionsausübung wäre wieder zulässig.
Die nunmehr weiter geltenden Regelungen der Öffnungsstufe 1 können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Sieben-Tage-Inzidenz – Aktuelle Regelungen im Main-Tauber-Kreis“ abgerufen werden.
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Original Quelle by Wertheim24.de
Bildergalerie 196.Michaelismesse Wertheim – Tag der Firmen , Donnerstag 05.10.2017
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