Maskenpflicht in allen Dienstgebäuden und Einrichtungen des Bezirksamtes Lichtenberg

Maskenpflicht in allen Dienstgebäuden und Einrichtungen des Bezirksamtes Lichtenberg

Für Mitarbeitende sowie Besucherinnen und Besucher von Dienstgebäuden des Bezirksamtes Lichtenberg sowie bezirklicher Einrichtungen gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen. Dazu zählen unter anderem das Rathaus, die Bürgerämter, die Margarete-Steffin-Volkshochschule Lichtenberg, die Schostakowitsch-Musikschule sowie die kommunalen Galerien und alle weiteren Kultureinrichtungen.

Insbesondere an den Standorten der Stadtbibliothek Lichtenberg besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2- oder OP-Maske) für Besucherinnen und Besucher ab dem vollendeten 6. Lebensjahr während des gesamten Aufenthalts. Dies gilt auch an festen Plätzen.

Weitere Informationen:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Pressestelle
Telefon: (030) 90296-3307
E-Mail

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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