Mitte verstetigt Schankvorgärten und Parklets auf Parkplätzen

Mitte verstetigt Schankvorgärten und Parklets auf Parkplätzen

Pressemitteilung Nr. 031/2023 vom 31.01.2023

Die Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Dr. Almut Neumann, informiert:

Der Bezirk Mitte verstetigt 2023 seine bisherigen Regelungen zu Schankvorgärten auf Parkplatzflächen. Gastronomen bekommen in diesem Jahr erneut die Möglichkeit, Tische und Stühle im öffentlichen Straßenraum aufzustellen, wenn alle gastättenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu hat das Bezirksamt Mitte einen neuen Leitfaden beschlossen. Dieser sieht zum einen vor, dass künftig auch Hochbeete – und nicht mehr nur Schrammborde – unter bestimmten Kriterien als Begrenzungen von Schankvorgärten zulässig sind. Zum anderen regelt der Leitfaden das Aufstellen von Parklets auf bisherigen Parkplatzflächen. Diese müssen – im Gegensatz zu Schankvorgärten – der Allgemeinheit zugänglich sein.

Mit der Verstetigung der bisher erfolgreich etablierten Schankvorgärten kommt der Bezirk Mitte dem Wunsch vieler Gastronomiebetreiber*innen entgegen und schafft mit dem neuen Leitfaden ein transparentes und für die Öffentlichkeit nachvollziehbares Instrument. Der Leitfaden ist auf der Internetseite des Bezirksamtes Mitte zu finden: https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassenverwaltung/schankvorgarten-auf-parkpl-tzen-1196022.php

Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „Gastronomie und Parklets als Orte der Begegnung werten den öffentlichen Raum auf und können die Kieze zu kleinen grünen Oasen machen. Dafür haben wir als Bezirk nun dauerhaft die Möglichkeit geschaffen.“

Medienkontakt:
Bezirksamt Mitte, Pressestelle, E-Mail: presse@ba-mitte.berlin.de

Original Quelle Berlin.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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