Mitteldeutsche Zeitung zum Urteil zu Resturlaub

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Halle/MZ (ots)

Resturlaub ist bislang eine Grauzone im betrieblichen Geschehen. Jetzt hellt sich diese Sphäre auf durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Prinzipiell verfällt Resturlaub nicht. Er darf theoretisch bis zum Ausscheiden aus dem Unternehmen gesammelt werden – eine arbeitnehmerfreundliche Entscheidung. Die aber in einem wesentlichen Punkt ausgehebelt wird: wenn der Arbeitgeber seiner Mitwirkungspflicht nachkommt. Weist er die Mitarbeiter auf ihre Ansprüche hin und sorgt er dafür, dass sie die Tage abfeiern können, dann können Urlaubsansprüche auch in Zukunft verjähren. Das ist ein gutes Urteil. Es zwingt nämlich beide Seite, sich zu disziplinieren.

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