Neckar-Odenwald-Kreis | Inzidenz im Landkreis vermutlich weiter sinkend: Ab Sonntag zusätzliche Öffnungen nach Öffnungsschritt 2 der Corona-Verordnung des Landes

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Mosbach. Im Neckar-Odenwald-Kreis gelten voraussichtlich ab Sonntag, 6. Juni zusätzliche Öffnungen nach dem sogenannten Öffnungsschritt 2 des dreistufigen Öffnungskonzepts des Landes. Voraussetzung für die weiteren Öffnungsmaßnahmen ist der kontinuierliche Rückgang der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Das Gesundheitsamt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit am Samstag feststellen können, dass seit Beginn des ersten Öffnungsschritts am 23. Mai an 14 aufeinanderfolgenden Tagen der Schwellenwert von 100 unterschritten wurde und eine sinkende Tendenz innerhalb dieses Zeitraums zu verzeichnen ist.

Grundsätzliche Voraussetzung für die zusätzliche Öffnung der Einrichtungen ist jeweils ein Test- und Hygienekonzept. Dies heißt im Einzelnen: tagesaktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation. Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit, wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Generell gilt, dass die Personen keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen dürfen.

Sollten im Neckar-Odenwald-Kreis die Voraussetzungen am Samstag für den Öffnungsschritt 2 erfüllt sein, gelten laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg dann unter anderem folgende Lockerungen zusätzlich:

  • Lehrveranstaltungen dürfen an Hochschulen und Akademien mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen, u.ä. können bis zu 20 Schüler unterrichten.
  • Weitere Lockerungen betreffen die Gastronomiebetriebe, die in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen dürfen. Bei der Bewirtung im Innenraum ist ein Gast pro 2,5 m² bei einem Tischabstand von 1,5 Metern erlaubt. Die Außenbewirtung erfolgt unter Einhaltung der AHA-Regeln.
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse sind mit einer Person pro 20 Quadratmeter möglich.
  • Kulturveranstaltungen in Innenräumen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u.a.) sind bis zu 100 Personen und im Freien bis zu 250 Personen möglich.
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder sind in Beherbergungsbetrieben innen und außen für Übernachtungsgäste geöffnet. Hier gilt die Regel, eine Person pro 20 Quadratmeter. Ansonsten können Wellnessbereiche und Saunen für Gruppen bis 10 Personen öffnen. Schwimmbäder dürfen innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter geöffnet werden.
  • Auch kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios sind innen und außen für eine Person pro 20 Quadratmeter möglich. Ebenfalls können Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports mit maximal 250 Zuschauern innen und außen angeboten werden.
  • Bei Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, ist wieder Gemeindegesang zulässig.

Zusätzlich zum Öffnungsschritt 2 gelten im Neckar-Odenwald-Kreis weiterhin die Lockerungen bei einer Inzidenz von unter 50. Danach sind u.a. Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit zehn Personen aus bis zu drei Haushalten möglich. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Zudem darf der Einzelhandel wie bisher Kunden ohne vorherige Terminvereinbarung, ohne Dokumentation der Kontaktdaten und ohne Test empfangen. Es müssen jedoch die Hygieneauflagen der Corona-Verordnung beachtet und medizinische Masken getragen werden. Die Kundenzahl bei Geschäften mit weniger als zehn Quadratmetern Verkaufsfläche ist auf maximal einen Kunden oder eine Kundin zu begrenzen, bei Geschäften mit bis zu 800 Quadratmetern ebenfalls auf einen Kunden pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche. Für die darüberhinausgehende Fläche gilt ein Kunde pro 20 Quadratmeter (gilt nicht für den Lebensmitteleinzelhandel).

Die zusätzlichen Lockerungen unter 50 werden zurückgenommen, sobald die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 50 liegt. In diesem Fall greifen alleine die Maßnahmen der jeweiligen Öffnungsstufe. Die nächste Öffnungsstufe 3 würde bei einer 14-tägigen Inzidenz unter 100 mit weiter sinkender Tendenz ab dem 20. Juni eintreten.

Die Öffnungsschritte würden jeweils zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.

Nähere Informationen zu den Regelungen und zum dreistufigen Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar:

Nähere Infos zum dreistufigen Öffnungskonzept des Landes sind unter folgenden Links abrufbar:

www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210513_auf_einen_Blick.pdf

Alle betroffenen Einrichtungen werden gebeten, sich über die Bedingungen für die eigene Branche genau zu informieren und diese an Kunden, Besucher und Teilnehmer von Angeboten zu kommunizieren.

In den nächsten Tagen erlässt das Land Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, die voraussichtlich schon am Montag gelten soll. Über die dann geltenden Maßnahmen informiert das Landratsamt in bewährter Form.

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Original Quelle by Wertheim24.de

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