Neue Fördermöglichkeiten für Streuobstbäume – Antragstellung für Vertragsnaturschutzprogramm ab sofort möglich – Bayerisches Landesportal

Neue Fördermöglichkeiten für Streuobstbäume – Antragstellung für Vertragsnaturschutzprogramm ab sofort möglich – Bayerisches Landesportal

Landwirte können ab sofort wieder Förderanträge für das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) stellen. Neue Fördermöglichkeiten für Streuobstbäume sind hinzugekommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: “Rund 25.000 landwirtschaftliche Betriebe sind bereits unsere Partner im Vertragsnaturschutz. Die hohe Beteiligung der bayerischen Landwirtinnen und Landwirte am Vertragsnaturschutzprogramm ist ein großer Gewinn für Natur und Umwelt. Wir hoffen, auch 2022 wieder viele neue Partner für den Schutz unserer wertvollen Kulturlandschaft zu gewinnen. Mit den Prämien schaffen wir eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive für Betriebe, die ihre Flächen naturverträglich bewirtschaften und so Verantwortung für den Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft übernehmen.” Derzeit werden bereits 135.000 Hektar naturschutzfachlich hochwertige Flächen gefördert. Die teilnehmenden Betriebe in Bayern sorgen mit ihrer naturschonenden Bewirtschaftung für den Erhalt von blütenbunten Wiesen und Weiden, artenreichen Äckern und libellenreichen Teichen.

 

Das VNP ist zudem ein zentrales Instrument für die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts. Ab diesem Jahr können auch Streuobstbäume, die eine Stammhöhe von 1,40 Meter erreichen, mit dem VNP-Fördersatz von 12 Euro pro Baum gefördert werden. Voraussetzung ist, dass der Stammumfang in einem Meter Höhe mindestens 30 Zentimeter beträgt und die Bäume die Kriterien der Biotopkartierung erfüllen. Glauber: “Über den Bayerischen Streuobstpakt wollen wir bis 2035 zusätzlich 1 Million Streuobstbäume pflanzen. Durch das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm ist für diese und für die bereits bestehenden Streuobstbäume eine langfristige Förderung gesichert. So bekommen die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte ihren Einsatz für die Natur fair ausgeglichen.” Über die freiwilligen VNP-Maßnahmen trägt die bayerische Landwirtschaft darüber hinaus zum Ausbau des Biotopverbundes bei, der bis 2030 auf 15 Prozent der Offenland-Fläche anwachsen soll.

 

Auch 2022 werden beim VNP wieder alle Maßnahmen mit einer Laufzeit von fünf Jahren angeboten. Aufgrund der Corona-Pandemie finden die Beratungsgespräche zwischen den Landwirten und den unteren Naturschutzbehörden auch in diesem Jahr wieder vorwiegend telefonisch statt. Interessierte können sich an die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern und kreisfreien Städten wenden. Die Antragstellung ist bis 23. Februar 2022 möglich.

 

Informationen zum Vertragsnaturschutzprogramm: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/vertragsnaturschutzprogramm/index.htm

Informationen zum Streuobstpakt: https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/naturschutzfoerderung/streuobstpakt/index.htm

 

Ein von der Regierung von Niederbayern erstellter Film zur Bewirtschaftung extensiver Wiesen im VNP zeigt, wie die Förderung praktisch umgesetzt wird. Ziele und Besonderheiten des VNP werden anschaulich erklärt. Der Film kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://youtu.be/nTkVkADPjVo.

Pressemitteilung auf der Seite des Herausgebers

Original Quelle Bayern.de

Bilder Pixabay / Original Quelle

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