
Neuer Erlass des Innenministeriums: Jährliches Bekleidungsbudget für Polizistinnen und Polizisten wird ab sofort um bis zu 50 Prozent erhöht
Behrens: „Gerade im Einsatz- und Streifendienst ist die entsprechende Dienstkleidung elementar, sie trägt im täglichen Einsatz maßgeblich zur eigenen Sicherheit bei. „
Das jährliche Bekleidungsbudget in der Polizei Niedersachsen wird ab sofort deutlich – um bis zu 50 Prozent je nach Verwendung – erhöht. Die Niedersächsische Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, unterrichtete heute (02.02.2023) den Ausschuss für Inneres und Sport des Niedersächsischen Landtages über diese Anhebung. Der entsprechende Erlass wurde gestern veröffentlicht und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.
Ministerin Behrens: „Die Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten mit entsprechender Dienstkleidung ist ein wichtiger Baustein, damit sie ihren Dienst professionell und unter den besten Voraussetzungen wahrnehmen können. Gerade im Einsatz- und Streifendienst ist dies elementar, sie trägt maßgeblich zur eigenen Sicherheit der Beamtinnen und Beamten bei. Gleichzeitig ist diese Entscheidung ein Zeichen der großen Wertschätzung für unsere Polizistinnen und Polizisten. Nicht zuletzt tragen wir mit der Erhöhung auch den Preissteigerungen der vergangenen Jahre Rechnung. Klar ist: Für jede Polizistin und jeden Polizisten müssen in Niedersachsen möglichst optimale Rahmenbedingungen bestehen – die Erhöhung des Bekleidungsbudgets ist ein erster Beitrag dazu.“
Im Einzelnen erhalten die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten entsprechend ihrer Verwendung zukünftig ein Budget von 300 € im Außendienst (Steigerung: 100 €) bzw. 210 € im Innendienst (Steigerung: 70 €). Im Bereich des Kriminaldienstes erhöht sich das Budget auf 60 € (Steigerung: 20 €).
Gleichzeitig werden auch die im Laufe des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen gewährten Budgets der Polizeikomissaranwärterinnen und -anwärter um 20 % angehoben; das entspricht einer Erhöhung im Schnitt auf 280 € (Steigerung rd. 47 €).
Zum Hintergrund des Bekleidungsbudgets:
Den Polizistinnen und Polizisten wird zur sachgerechten Ausstattung mit Dienstbekleidung gemäß §§ 56, 113 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) von Seiten des Landes Niedersachsen als Dienstherr ein jährliches Bekleidungsbudget zur Verfügung gestellt. Mit diesem Budget können Dienstkleidungsstücke entsprechend des eigenen, persönlichen Bedarfes in einem Webshop des Logistik Zentrums Niedersachsen (LZN) bestellt werden.
Die Polizeikommissaranwärterinnen und -anwärter erhalten während des Studiums an der Polizeiakademie Niedersachsen neben der umfänglichen Grundausstattung zusätzlich ein jährliches Bekleidungsbudget, um darüber hinaus Artikel entsprechend des jeweiligen Bedarfes zu bestellen. Im Zuge der letztmaligen Neufassung des Runderlasses Dienstkleidung in der Polizei Niedersachsen (2020) ist mit der Einführung einer Sonderzahlung nach Abschluss des Bachelor-Studiums in Höhe von 350 € bereits eine Verdopplung des Budgets vollzogen worden. Vor der Neuregelung wurde lediglich zum Studienbeginn sowie zur Studienmitte ein ergänzendes Budget ausgezahlt.
Aufgrund von Preisanpassungen, Neuausschreibungen sowie der Einführung von neuen Artikeln war das Bekleidungsbudget der Polizei bereits in den Vorjahren zunehmend stark ausgereizt. Insbesondere infolge von inflationsbedingten Preissteigerungen hatte sich dieser Umstand im vergangenen Jahr kontinuierlich verschärft. Die Gewährung eines bedarfsgerechten Bekleidungsbudgets ist deshalb die Grundlage für eine sachgerechte Ausstattung mit entsprechender Bekleidung zur Wahrnehmung der unterschiedlichen dienstlichen Aufgaben.
Original Quelle Niedersachsen.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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