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Ulm (ots)
Gegen 18 Uhr fuhr die Fahrerin des Renault in der Sedanstraße. An der Einmündung Magirusstraße bog die 51-Jährige nach links ab. Dabei übersah sie den Mitsubishi eines 21-Jährigen. Der kam von rechts und hatte Vorfahrt. Beim Zusammenstoß der Autos blieben die Fahrenden unverletzt. Zurück blieb ein Sachschaden von etwa 8.000 Euro.
In Baden-Württemberg und Deutschland zählt die Unfallursache „Vorfahrt und Vorrang“ in den letzten Jahren regelmäßig zu den Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen, auch mit tödlichen Folgen. Die Ursachen für Vorfahrtsverletzungen sind vielfältig und reichen von der falschen Einschätzung der Verkehrs- und Rechtslage bis zur Unaufmerksamkeit im entscheidenden Moment. Es werden Abstände und Fahrgeschwindigkeit der bevorrechtigten Fahrzeuge falsch eingeschätzt oder aber zu früh auf das richtige Verhalten des Wartepflichtigen vertraut. Deshalb muss, wer die Vorfahrt zu beachten hat, rechtzeitig durch sein Fahrverhalten zu erkennen geben, dass er warten wird. Weiterfahren darf nur, wer übersehen kann, dass er den Vorfahrtsberechtigten weder gefährdet noch wesentlich behindert. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr, ob als Kraftfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, erfordert jederzeit die volle Konzentration auf das Verkehrsgeschehen.
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