
Pressemitteilung
Ab dem Jahr 2020 gilt die grundgesetzliche Schuldenbremse auch für die Länder Rechnungshof sieht Licht und Schatten bei der Umsetzung der Schuldenbremse in Berliner Landesrecht „Der Rechnungshof von Berlin begrüßt, dass nun auch in Berlin Regelungen zur Umsetzung der Schuldenbremse in das Landesrecht getroffen werden“, erklärt die Präsidentin des Rechnungshofs Karin Klingen.
Original Quelle Berlin.de
Bilder Pixabay / Original Quelle
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